Dann solltest Du die Gesetzesbegründung lesen: BlPMZ 1976, 327. Diese wird aber teilweise auch in Busse, PatG, 6. Auflage, auf Seite 1809 wiedergegeben.
Es heisst in der Begründung vor allem:
"Die Bevorzugung des euorpäischen Patents trägt dem Umstand Rechnung, daß diesem Schutzrecht im...