Ich vermute, Du beziehst Dich bei dem ersten Aspekt auf eine Titelschutzanzeige für einen Werktitel (z.B. Buchtitel, Filmtitel, Computerprogrammname etc.)? Siehe dazu Fezer, Markenrecht, 4. Auflage 2009, Rn 322:
"Die öffentliche Ankündigung eines Werkes mit dem Werktitel in branchenüblicher...