Also ein Patentanwalt kann als Verkehrsanwalt in Wettbewerbssachen tätig sein und dann abrechnen, siehe (OLG Frankfurt WRP 1980, 337, 338) zitiert in Köhler/Bornkamm, UWG 29. Auflage 2011 § 12 Rn 2.121. Aber a.a.O.:
"Die Kosten sind nicht gleichbedeutend mit den Gebühren, da Patentanwälte ihre...