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  1. Lysios

    Sonstiges Unterschied Syndikus vs. "Festanstellung"

    Der Syndikus RA ist zunächst einmal angestellter Rechtsassessor. Der unterscheidet sich aber in nichts von einem normalen Angestellten ohne jegliche rechtliche Qualifikation: er darf nicht mehr machen. Der Syndikus PA darf aber als PAss für den Arbeitgeber und dessen Tochtergesellschaften...
  2. Lysios

    Sonstiges Unterschied Syndikus vs. "Festanstellung"

    Mir ist gerade noch eine Kuriosität aufgefallen. Nach Feuerich/Weyland/Böhnlein BRAO, 8. Auflage 2012, § 46 BRAO Rn 14 greift für den Syndikus RA das Verbot von § 46 Abs. 1 BRAO für die Rechtsberatung konzernzugehöriger Tochtergesellschaften des Arbeitgebers, der § 41a PAO entspricht. Dies...
  3. Lysios

    Sonstiges Unterschied Syndikus vs. "Festanstellung"

    JA, wenn nicht verbundene Unternehmen vertreten werden. Dafür greift dann die PAO und erlaubt beiden gewisse Dinge. Naja, insbesondere die aus der PAO erfolgenden Unterschiede wurden hier doch schon dargestellt. Grundsätzlich wird nie ein Syndikus PA gebraucht. Man kann immer externe...
  4. Lysios

    Sonstiges Unterschied Syndikus vs. "Festanstellung"

    Es wird aber so verstanden, dass "innerhalb verbundener Unternehmen" eben keine Rechtsdienstleistung bei der Durchführung dieser Vertretung der jeweiligen Unternehmen nach außen hin stattfindet, so dass dafür eben kein Verbot nach § 3 RDG greifen kann. Spätestens beim Umkehrschluß, wie er in der...
  5. Lysios

    Sonstiges Unterschied Syndikus vs. "Festanstellung"

    Sorry, das war ein Typo. Natürlich meinte ich § 2 Abs. 3 Nr. 6 RDG.
  6. Lysios

    Sonstiges Unterschied Syndikus vs. "Festanstellung"

    Naja, aufgrund dieser Tätigkeit ergibt sich ja gerade der Zwang zur gesetzlichen Rentenversicherung aus der man auch als Syndikus nur dann herauskommt, wenn man als PA Zwangsmitglied in einem Versorgungswerk ist. Bei den RAs ist das ja immer gegeben, so dass die Rechtsprechung dort noch darauf...
  7. Lysios

    Sonstiges Unterschied Syndikus vs. "Festanstellung"

    Beim Versorgungswerk ist noch wichtig, dass es eine Zwangsmitgliedschaft ist, sonst kann man sich nicht aus der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Hier noch ein paar Aspekte, die eine Rolle spielen können: Seit das DPMA seit kurzem den § 155 PAO nicht mehr so auslegt, dass...
  8. Lysios

    EU-Patentgericht

    Den Witz verstehe ich irgendwie nicht ganz. Es sind für die Berufung im Patentnichtigkeitsverfahren schon mal alle deutschen Rechtsanwälte und Patentanwälte, also weit über 150.000 Personen (für mich eine große Zahl).
  9. Lysios

    Ganz normaler Wahnsinn?

    Natürlich die nationalen Wettbewerbsbehörden (für DE siehe etwa das GWB) und die EU-Kommission in Ihrem Zuständigkeitsbereich. Deren Entscheidungen können dann natürlich selbst wieder gerichtlich überprüft werden. Bei der EU-Kommission dann vor dem EuGH.
  10. Lysios

    Ganz normaler Wahnsinn?

    Eine Weigerung, vernünftig zu verhandeln, sollte sanktioniert werden. Wenn aber Apple seinerseits Fehlverhalten vorzuwerfen wäre, dann sollte das m.E. bei der Strafbemessung berücksichtigt werden. Es macht für mich schon einen Unterschied, wenn man ein unbedingtes Angebot mit Hinterlegung...
  11. Lysios

    Ganz normaler Wahnsinn?

    Also noch einmal: Es ist nicht nur die Durchsetzung des Rechts alleine, sondern die Kombination mit der Weigerung, vernünftig zu verhandeln. Wie man ja schon im Hagen-Studium lernt, kann man schuldrechtlich wirksame Verträge abschließen, die illegale Dinge betreffen. Ein Anspruch aus einem...
  12. Lysios

    Ganz normaler Wahnsinn?

    Dann würde er sich aber bereichern, wenn er das Patent verletzt. Das wäre für mich nach deutschem Rechtsverständnis auch ein unbilliges Verhalten, denn die Patentverletzung greift ja trotzdem in die Rechte des Patentinhabers ein.
  13. Lysios

    Ganz normaler Wahnsinn?

    Die Frage ist halt, wie schwerwiegend das Fehlverhalten des Patentinhabers war? Dementsprechend würde eine geringe Strafzahlung nicht notwendigerweise den Erfolg im Verletzungsverfahren wieder wettmachen, in dem der Verletzer sich eigenes Fehlverhalten anrechnen lassen muss.
  14. Lysios

    Ganz normaler Wahnsinn?

    Aus meiner Sicht ist es doch ganz einfach: Es kann nur um die Höhe der Lizenzzahlungen gestritten werden, wenn beide Seiten sicher sind, dass der Lizenzsucher das Patent verletzt. Nur diese Lizenzgebühr kann dann durch ein Gericht festgelegt werden. Der Lizenzsucher hat dabei aber das Problem...
  15. Lysios

    Ganz normaler Wahnsinn?

    Nein, es ist doch die Kombination aus der Weigerung, hier vernünftig zu verhandeln und dann trotzdem den Unterlassungsanspruch gerichtlich durchzusetzen, die hier möglicherweise als wettbewerbswidriges Verhalten vorliegen soll. Es heißt doch: "While recourse to injunctions is a possible remedy...
  16. Lysios

    Ganz normaler Wahnsinn?

    Es geht doch bei den Sanktionen darum, ob wettbewerbswidriges Verhalten des Patentinhabers vorliegt. Das kann doch offensichtlich nicht davon abhängig gemacht werden, ob der Verletzer nun eine fiktive Lizenzgebühr hinterlegt hat oder nicht, wenn der Patentinhaber sich weigert, vernünftig zu...
  17. Lysios

    Ganz normaler Wahnsinn?

    Also BGH Orange Book Standard betrifft nur das deutsche Gerichtsverfahrensrecht: Es wird der Zwangslizenzeinwand als Verteidigung im Patentverletzungsprozess ermöglicht. Die Beschwerde bei der EU-Kommission hat (neben der EU-weiten Wirkung ggü. nur Deutschland) aber einen ganz anderen Zweck...
  18. Lysios

    Rechtl. Versorgungswerk: Mitgliedschaft bei Angestelltenverhältnis (Industrie)?

    Ich hätte erwartet, dass der Arbeitgeber an die BfA zahlt und nicht ins Versorgungswerk in Bayern. Das liefe doch sonst trotzdem auf eine Befreiung von der gesetzlichen RV hinaus.
  19. Lysios

    Staatsgeheimnis und Anmeldung im Ausland

    Also da hilft vielleicht folgendes Zitat aus dem Benkard, PatG, 10. Auflage, 2006, § 52 Rn 3: "Darüber hinaus werden Informationen in der Regel aus einer bereits zum Geheimschutz verpflichteten Umgebung stammen. Der Einzelerfinder, der völlig unabhängig und ohne materielle...
  20. Lysios

    Staatsgeheimnis und Anmeldung im Ausland

    AW: Staatsgeheimnis und Anmeldung im Ausland ohne Genehmigung Das gibt es nicht. Es kommt nur darauf an, ob ein deutsches Staatsgeheimnis vorliegt. Das Risiko der Beurteilung dafür liegt beim Anmelder.
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