Aber Du weißt schon, dass ein Vorbenutzungsrecht dem Markenrecht fremd ist? Es spricht also nichts gegen diese Vorgehensweise außer folgender Fall: Zitat Fezer, MarkenG, 4. Auflage, § 14 Rn 1068:
"Die Geltendmachung eines Markenrechts gegenüber einer Vorbenutzung des Zeichens stellt dann eine...