Pat-Ente
*** KT-HERO ***
Mal eine vielleicht ungewöhnliche Frage:
Kann man eine gegenüber dem DPMA abgegebene Prioritätserklärung (innere Priorität) zurücknehmen oder auf die Priorität verzichten?
Laut Busse (§40 Rn 21) kann das DPMA unter Umständen einen Verzicht auf die Priorität verlangen; daraus könnte man schließen, dass die Anmelderin das auch freiwillig tun kann. Dazu habe ich aber konkret nichts gefunden.
Und andererseit heisst es (Busse, § 40 Rn 6), dass die Inanspruchnahme einer inneren Priorität diese nicht verbraucht und daher kein Bedürfnis für eine Rücknahme bestehe. Aber muss man denn zwingend ein Bedürfnis haben?
Grundsätzlich kann man doch auf Rechte auch verzichten. Ich könnte mir nur vorstellen, dass in diesem Fall das Interesse der Öffentlichkeit an Rechtssicherheit entgegensteht, weil möglicherweise die zweite Anmeldung mit Nennung der Priorität schon veröffentlicht ist.
Wie seht ihr das?
Kann man eine gegenüber dem DPMA abgegebene Prioritätserklärung (innere Priorität) zurücknehmen oder auf die Priorität verzichten?
Laut Busse (§40 Rn 21) kann das DPMA unter Umständen einen Verzicht auf die Priorität verlangen; daraus könnte man schließen, dass die Anmelderin das auch freiwillig tun kann. Dazu habe ich aber konkret nichts gefunden.
Und andererseit heisst es (Busse, § 40 Rn 6), dass die Inanspruchnahme einer inneren Priorität diese nicht verbraucht und daher kein Bedürfnis für eine Rücknahme bestehe. Aber muss man denn zwingend ein Bedürfnis haben?
Grundsätzlich kann man doch auf Rechte auch verzichten. Ich könnte mir nur vorstellen, dass in diesem Fall das Interesse der Öffentlichkeit an Rechtssicherheit entgegensteht, weil möglicherweise die zweite Anmeldung mit Nennung der Priorität schon veröffentlicht ist.
Wie seht ihr das?