J
Jochen
Guest
Ich hätte eine Frage an euch bezüglich der
praktischen Tätigkeit, die man abgeleistet haben muss, bevor man mit der Ausbildung beim Patentanwalt anfangen kann.
Ich bekomme von meiner Universität 26 Wochen Praktikum angerechnet.
Hiervon habe ich allerdings nur 18 Wochen im Unternehmen gearbeitet, während ich die anderen durch Workshops, welche ich an der Uni belegt habe (über einige Wochen) anerkannt bekommen habe.
Wenn man mir diese 26 Wochen anrechnen würde, würden mir ja noch 26 Wochen (6 Monate) fehlen.
Ich wollte nun wissen, ob ich, wenn ich meine Diplomarbeit extern bei BMW (Bereich F&E) in München über 6 Monate schreibe, diese auch als Ingenieurstätigkeit angerechnet bekommen würde, da ich ja dort genau genommen mehr machen würde als bei einem Praktikum.
Wenn nicht müsste ich ja noch ein 6 monatiges Praktikum an mein Studium
anschliessen.
Kann mir einer von euch da weiterhelfen?
praktischen Tätigkeit, die man abgeleistet haben muss, bevor man mit der Ausbildung beim Patentanwalt anfangen kann.
Ich bekomme von meiner Universität 26 Wochen Praktikum angerechnet.
Hiervon habe ich allerdings nur 18 Wochen im Unternehmen gearbeitet, während ich die anderen durch Workshops, welche ich an der Uni belegt habe (über einige Wochen) anerkannt bekommen habe.
Wenn man mir diese 26 Wochen anrechnen würde, würden mir ja noch 26 Wochen (6 Monate) fehlen.
Ich wollte nun wissen, ob ich, wenn ich meine Diplomarbeit extern bei BMW (Bereich F&E) in München über 6 Monate schreibe, diese auch als Ingenieurstätigkeit angerechnet bekommen würde, da ich ja dort genau genommen mehr machen würde als bei einem Praktikum.
Wenn nicht müsste ich ja noch ein 6 monatiges Praktikum an mein Studium
anschliessen.
Kann mir einer von euch da weiterhelfen?