U
Unwissender
Guest
Ein konstruierter Sachverhalt:
An einem AT wurde eine europäische Anmeldung eingereicht.
12 Monate und einen Tag später stellt der Anmelder fest, dass weder Anmeldegühr noch Recherchengebühr entrichtet wurden. Eine Mitteilung nach R 69(1) EPÜ ist (noch) nicht ergangen.
Ist die Anmeldung noch anhängig wenn die Gebühren zu diesem Zeitpunkt entrichtet werden ?
Die Mitteilung nach R69(1) ergeht ca. 15 Monate nach AT.
Ist die Anmeldung anhängig wenn die Gebühren plus Zuschlag innerhalb der Frist nach R69(1) entrichtet werden?
An einem AT wurde eine europäische Anmeldung eingereicht.
12 Monate und einen Tag später stellt der Anmelder fest, dass weder Anmeldegühr noch Recherchengebühr entrichtet wurden. Eine Mitteilung nach R 69(1) EPÜ ist (noch) nicht ergangen.
Ist die Anmeldung noch anhängig wenn die Gebühren zu diesem Zeitpunkt entrichtet werden ?
Die Mitteilung nach R69(1) ergeht ca. 15 Monate nach AT.
Ist die Anmeldung anhängig wenn die Gebühren plus Zuschlag innerhalb der Frist nach R69(1) entrichtet werden?