Bezugnahme auf Figuren in der Beschreibungseinleitung

Kurt

*** KT-HERO ***
Hallo Forum,

spricht etwas dagegen, dass man auch in der Beschreibungseinleitung bei bestimmten Begriffen oder Zusammenhängen auf die Figuren verweist, bzw. sogar Bezugsziffern in Klammern verwendet, ähnlich wie in der Figurenbeschreibung?

Vielen Dank für Meinungen bzw. etwaige Verweise auf Anmeldeverordnungen, die auf diese Frage möglichweise eingehen.

Grüße
Kurt
 

kronion

GOLD - Mitglied
Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, zum Beispiel den Stand der Technik anhand einer (entsprechend gekennzeichneten) Figur zu erläutern. In der Beschreibung würde ich allerdings die Bezugszeichen nicht in Klammern setzen.
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Danke -- das stimmt natürlich: keine Klammern um die Bezugszeichen in der Beschreibung (sondern nur in den Patentansprüchen).
 

Hans35

*** KT-HERO ***
Gemäß R42(1)e sollen die Figuren die Erfindung erläutern, nicht aber den Stand der Technik. Den kann sich jeder besorgen, und er wird es in der Regel auch tun und sich dort die Zeichnungen anschauen. Ich halte daher Figuren zur Erläuterung des Stands der Technik für überflüssig.

Soweit Merkmale der Erfindung zwar aus dem Stand der Technik bekannt, aber trotzdem für die Erfindung wesentlich sind, sollten sie im Zusammenhang mit den Ausführungsbeispielen erläutert werden. Auch ggf. mit Zeichnungen, die aus dem Stand der Technik abgekupfert wurden.

Ausführungen in der Beschreibungseinleitung betonen, was nicht zur Erfindung gehören soll, weil es schon bekannt ist. Das erläutert man doch möglichst sparsam, statt es noch mit Zeichnungen zu untermauern.
 
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