Teil 1: Die Ausgangssituation
Zu meiner Ausgangssituation: Ich komme aus Rheinhessen, bin verheiratet, habe aber noch keine Kinder.
Ich hatte also die erste Nicht-Münchner-Hürde zu nehmen, eine bezahlbare Wohnung in München zu finden. Die Schwierigkeiten dabei sind der stark umkämpfte Wohnungsmarkt in München, die Tatsache, dass die Wohnung möglichst möbliert sein soll und dass der Vertrag über einen zeitlich stark begrenzten Zeitraum geschlossen werden soll. Die wöchentlich erlaubte Arbeitszeit (§ 31 PatAnwAPrV) ist begrenzt, was die Finanzierung einer solchen Wohnung erschwert. Nicht jede Kanzlei bietet ihren Kandidatinnen und Kandidaten im Amtsjahr Kollegenarbeit an. Glücklicherweise gibt es dagegen hinreichend Kanzleien, die auch fremde Kandidatinnen und Kandidaten versorgen können.
Alle Erfahrungsberichte von Kandidaten:
– Eine Chronik des Scheiterns?
– Mein Corona-Amtsjahr
– Traumberuf Patentanwalt? Ansichten eines Kandidaten.
– Praktikum bei einem Gericht für Patentstreitsachen
Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, ein Darlehen (§ 57 PatAnwAPrV) aufzunehmen. Die Zinsen liegen bei 3 % und die Rückzahlbedingungen können meines Erachtens unschön sein, insbesondere wenn man beispielsweise noch eine andere Schuld (BAföG) zurückzahlt. Als Alternative eine Bank mit modernen Konditionen zu finden ist für Kandidatinnen und Kandidaten schwierig, da die wenigsten Kandidatinnen und Kandidaten während ihrer Münchner Zeit eine Festanstellung haben.
Bei der Wohnungssuche hatte ich ausgesprochenes Glück. Ich habe ein Zimmer bei einem sehr netten Vermieter ergattern können, der ein Angebot im Kandidatentreff-Forum geschaltet hatte. Er hat mir später, als ich pandemiebedingt nicht mehr in München war, sogar einen beachtlichen Teil der Miete erlassen. „Wer nicht da ist, braucht auch nicht zu bezahlen,“ hat er gesagt. Bis hierher sind das die ganz normalen Schwierigkeiten einer Kandidatin oder eines Kandidaten im Amtsjahr, insbesondere wenn sie oder er nicht aus München kommt. Das ist nichts, was nicht schon andere Kandidatinnen und Kandidaten vor mir überwunden hätten. Ich möchte mir nicht vorstellen, wie es erst Kolleginnen und Kollegen mit Kindern ergeht.
Teil 2: Zweiter Ausbildungsabschnitt in Präsenz
Meine Zeit bei der Patent-Prüfungsstelle hat ganz normal stattgefunden. Ich hatte die Geschichten meiner Vorgängerinnen und Vorgänger gehört. „Es kommt ganz darauf an, an welche Prüferin oder welchen Prüfer du gerätst. Manche wollen dich dreimal in 4 Wochen sehen, andere verlangen eine 40-Stunden-Woche.“ Ob diese ungleiche Handhabe fair, geschweige denn sinnvoll ist, sei mal dahingestellt.
Ich hatte zunächst keinen festen Arbeitsplatz im DPMA, was nichts mit einem Virus zu tun hatte, sondern mit allgemeinem Büromangel. Etwas suboptimal ist gewesen, dass der Prüfer, dem ich zugeordnet war, wegen des besagten Büromangels selbst regelmäßig im Homeoffice ist und sich ein Büro mit einem anderen Prüfer teilt. Die beiden sind (meistens) im Wechsel da gewesen. Das hat vielleicht die Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Bürofläche optimiert. Aber die vom Prüfer geforderte Anwesenheitspflicht von mindestens sechseinhalb Stunden täglich im DPMA während seiner eigenen Abwesenheit war mir absurd vorgekommen. Wie dem auch sei, der Februar verlief noch einigermaßen standardmäßig und ich habe aus dieser Zeit viel mitgenommen. Fachlich habe ich ehrlicherweise nicht viel gelernt. Aber das ist meines Erachtens nicht das Ziel dieses Ausbildungsabschnitts. Ich habe aber einen Eindruck davon erhalten, warum das DPMA und seine Prüferinnen und Prüfer so sind, wie sie eben sind.
Im März habe ich wie vorgesehen zu einer Markenprüfungsstelle gewechselt. Wie viele Kolleginnen und Kollegen mir im Voraus besonders von den Markenprüfungsstellen berichtet hatten, hat die Prüferin mit mir die drei Termine vereinbart. Im ersten Termin habe ich eine Akte erhalten. Für den zweiten Termin hatte die Prüferin vorgesehen, dass wir die erste Akte besprechen und ich eine zweite Akte bekommen sollte. Im dritten Termin hätten wir die zweite Akte besprochen.
Die Prüfungsstelle, der ich zugewiesen war, ist auch schon vor der Pandemie notorisch überlastet gewesen. Die Prüferin hat keine Möglichkeit ausgelassen, sich über ihre Arbeitslast zu beklagen und mir vorzuwerfen, dass ich als Kandidat ihr das Leben zusätzlich erschwere. Am zweiten Termin hatte sie wegen der hohen Arbeitslast keine zweite Akte für mich bereitgelegt.
Im März war die Pandemie auch in Deutschland angekommen. Die steigenden Fallzahlen hatten mich unruhig gemacht, also habe ich das Wichtigste zusammengepackt und bin nach Hause zu meiner Frau gefahren. Zwei Tage später ist der Lockdown verhängt und der Betrieb im DPMA und im BPatG eingestellt worden.
Ich habe die Prüferin gebeten, mir die zweite Akte zuzusenden, so wie es bei den Prüfungsstellen meiner Kolleginnen und Kollegen von außerhalb von München auch gehandhabt wurde. Sie hat meinen Vorschlag mit der Begründung abgelehnt, dass eine elektronische Versendung der Akte ein Verstoß gegen den Datenschutz sei. Einfache Verschlüsselungsverfahren, wie sie gängige Programme wie MS Word oder bekannte .zip-Programme anbieten, haben sie nicht interessiert. Ich habe ihr angeboten, dass sie mir die Unterlagen per Post schicken und ich das Porto übernehmen könnte. Auch darauf hat sie sich nicht eingelassen. Ich hätte in Person zum Gericht fahren und die Akte an der Pforte abholen sollen.
Eine Fernreise über mehr als 500 km für ein paar A4-Seiten Akte ist nicht nur ökologisch nicht sinnvoll. Und wegen der hohen Inzidenz im März 2020 habe ich mich dem Risiko einer Ansteckung im Zug nicht aussetzen wollen. Die Prüferin hat allerdings auf die Bearbeitung der zweiten Akte bestanden und mir erklärt, dass sie meine Bewertung an die entsprechende Stelle im DPMA nachreichen würde. Eine erfolgreiche Bewertung des ersten Prüfungsabschnitts ist Voraussetzung für den Übergang zum Ausbildungsabschnitt bei Gericht (§ 28 (2) und (3) PatAnwAPrV). Nun ist diese eine Prüferin sicherlich ein Sonderfall unter den Prüfungsstellen, denen ich und meine Kolleginnen und Kollegen zugewiesen waren. Da hatte ich vielleicht Pech. Ich halte ihre Einstellung aber für ein Symptom des Problems, dass viele Ämter und Gerichte nicht flexibel mit einer neuen Situation umgehen können. Das hat mir der dritte Ausbildungsabschnitt bestätigt.
Teil 3: Dritter Ausbildungsabschnitt und Senatsarbeit
Ich habe ohne eine ordentliche Bewertung der Markenprüfungsstelle an den Veranstaltungen des Gerichts teilgenommen. Das heißt, sofern sie denn stattgefunden haben. Aufgrund der Pandemiesituation hatte das BPatG jedem, der nicht dort arbeitete, den Zutritt verweigert. Wir Kandidatinnen und Kandidaten sind offiziell Gäste und hatten daher das Gericht zunächst nicht betreten dürfen.
Viele Vorlesungen sind ersatzlos gestrichen worden, andere wurden mit eher mäßig geeigneter technischer Ausstattung nachgeholt. Ich bin denjenigen Richterinnen und Richtern dankbar, die sich für uns eingesetzt haben und trotz aller Widrigkeiten Ihre Vorlesungen online abhielten. Ich bin jemand, der im Unterricht, egal ob in Präsenz oder digital, viel lernt. Es gibt jedoch auch Menschen, bei denen das anders ist. Warum also grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht für Vorlesungen besteht, erschließt sich mir unabhängig von der Pandemie bis heute nicht. Kandidatinnen und Kandidaten sind erwachsene Menschen, die bereits eine Hochschulausbildung hinter sich gebracht haben und aus völlig freien Stücken diese Ausbildung absolvieren. Ich finde, jeder, der diesen Weg geht, sollte selbst entscheiden können, ob er/sie das Lernmittel Präsenzveranstaltung annehmen möchte oder nicht.
Nicht unerwähnt soll bleiben, dass es seitens des Gerichts auch heftigen Gegenwind zu dem Format Online-Vorlesung gegeben hat. Der parallel stattfindende „Preu-Kurs“ war kurzerhand auf eine gut funktionierende Onlineplattform gewechselt. Wir als Kandidatinnen und Kandidaten haben dem Gericht angeboten, ein geeignetes System für Online-Vorlesungen aus eigenen Mitteln (!) zur Verfügung zu stellen. Dennoch haben sich einige Richterinnen und Richter dem Konzept einer Onlineveranstaltung ganz verschlossen. Eine Übertragung über eine nicht vom Gericht bereitgestellte Plattform könne ohne eine entsprechende Prüfung, Anträge und Bewilligung nicht in Betrieb genommen werden und im Online-Unterricht, da könne ohnehin niemand etwas lernen.
Wie erwähnt, ich bin den Richterinnen und Richtern dankbar, die sich wirklich Mühe gegeben haben. Aber es ist auch kein Geheimnis, dass nicht alle Vorlesungen pädagogisch wertvoll sind. Ob „nichts in Vorlesungen lernen“ nun am digitalen Format, an mäßig motivierten oder nicht zur Lehre geeigneten Vortragenden liegt, muss jeder für sich selbst entscheiden.
Es ist auch nicht so, dass der Vorlesungsstoff, der Kandidatinnen und Kandidaten präsentiert wird, hoch sensible Inhalte umfasst. Einige Kandidatinnen und Kandidaten hatten die Unterlagen einer Vorgängerin oder eines Vorgängers ohnehin bereits bekommen. Den Hinweis, die Vorlesungsmaterialien vor allem nicht an Prüflinge gemäß § 158 PAO weiterzugeben, habe ich nicht verstanden. Sollten nicht alle, die sich grundsätzlich für die Prüfung qualifizieren, die gleichen Chancen haben? Haben manche Kolleginnen und Kollegen Angst, dass der Markt sonst mit Patentanwältinnen und Patentanwälten überflutet wird? Und warum kam dieser Hinweise von Richterinnen und Richtern? Sollten diese nicht ein Interesse daran haben, mit möglichst gut ausgebildeten Patentanwältinnen und Patentanwälten zu arbeiten? Schließlich müssen auch sie unsere Schriftsätze lesen.
Teil des dritten Ausbildungsabschnitts ist in der Regel auch die Teilnahme an Verhandlungen und den entsprechenden Vorbereitungsbesprechungen der Senate. Viele Verhandlungen sind pandemiebedingt leider ausgefallen oder konnten aufgrund einer limitierten Personenzahl im Saal nicht für uns als Gäste freigeben werden. Ich erinnere mich an die Vorgabe einer vorsitzenden Richterin, dass alle 13 Kandidaten ihres Senats an mindestens zwei Verhandlungen teilnehmen sollten. Allerdings haben nur sieben Termine zur Verfügung gestanden, von denen letztendlich nur fünf tatsächlich stattfanden. An jeder Verhandlung wiederum hatten nur vier Kandidaten teilnehmen dürfen. Deshalb hatte nicht jeder Kandidat in diesem Senat die Möglichkeit, an zwei Verhandlungen teilzunehmen.
An den Vorbesprechungen zu den Verhandlungen durften wir nur eingeschränkt teilnehmen. Nicht alle Richterinnen und Richter sind verständlicherweise bereit gewesen, sich der Gefahr einer Ansteckung durch uns wesentlich jüngere Kandidatinnen und Kandidaten auszusetzen. Ich persönlich bin leider nur bei zwei Vorbesprechungen dabei gewesen. Die Option, eine Vorbesprechung digital durchzuführen, sodass wir hätten mitmachen können, wurde meines Wissens in keinem Senat durchgeführt, geschweige denn diskutiert.
Am Ende des Amtsjahres hat unsere schriftliche Prüfung glücklicherweise normal stattgefunden. Ich hatte zur Vorbereitung einige der Klausuren der Vorjahre unter simulierten Klausurbedingungen bearbeitet. Im Vergleich dazu habe ich unsere Prüfung weder als besonders schwierig, noch als besonders einfach empfunden. Ich habe bestanden und bin mittlerweile zugelassener Patentanwalt.
Teil 4: Fazit
Mir hat das Amtsjahr 2020 gezeigt, dass die Ausbildung auch funktioniert, ohne dass ich neun Monate in München gewesen bin. Präsenzunterricht und erst recht permanente Anwesenheitspflicht sind meines Erachtens für den reinen Lernstoff nicht notwendig, um die Prüfung zu bestehen. Ob wir nun gute Anwälte werden, hängt von vielen Dingen ab, aber nicht vorrangig davon, ob wir im Amtsjahr Frontalunterricht hatten oder nicht.
Der Aufenthalt für mehrere Monate in einer der teuersten Städte Deutschlands stellt für junge Menschen Ende 20/Anfang 30, insbesondere mit Familie und von außerhalb von München, eine Hürde dar, die vermeidbar ist. Das hat die Pandemie in Verbindung mit der hohen Zahl an bestandenen Prüfungen gezeigt.
Natürlich fehlt mir das „Netzwerken im Biergarten“, wie es so schön heißt. Den Kontakt zu anderen Kandidatinnen und Kandidaten, mit denen ich im Amtsjahr war, empfinde ich als vage. Man hat sich mal gesehen, kennt sich aber eigentlich nicht richtig. Aber auch dafür gibt es Lösungen. Im Hagenstudium hatte ich Kontakte zu Kolleginnen und Kollegen geknüpft, die ich heute als Freunde bezeichnen darf. Und auch auf der letzten Kammerversammlung konnte ich mein Netzwerk erweitern.
Man könnte vielleicht darüber nachdenken, die Ausbildung neu zu organisieren. Blockunterricht, ähnlich wie in Hagen oder vielen anderen Fernuniversitäten, könnte digital und/oder in Seminarräumen in der Bundesrepublik verteilt stattfinden. Das würde die Ausbildung für Kandidaten von außerhalb von München attraktiver machen und gleichzeitig die größte Hürde, nämlich die Wohnungssuche in München, entfernen. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Ausübung des Berufs Patentanwalt außerhalb Münchens zunehmend attraktiver wird, da das Angebot, digitale Verhandlungen durchzuführen, mehr und mehr genutzt wird. Letzteres war natürlich ohnehin schon vor Corona möglich, hat durch die Pandemie aber deutlich an Bedeutung gewonnen.
Die Ausbildung der Kandidatinnen und Kandidaten bei den Prüfungsstellen des DPMA finde ich fragwürdig. Für Prüferinnen und Prüfer, die wegen Platzmangel im Homeoffice sitzen und/oder wegen notorischer Überlastung ohnehin nur drei Termine vereinbaren, braucht meines Erachtens keine Kandidatin oder Kandidat eine Wohnung in München zu unterhalten. Verhandlungen können ohne Weiteres online stattfinden und für Vorbesprechungen in Präsenz reichen vielleicht auch ein oder zwei Nächte in einem Hotel.