Wassermelone
BRONZE - Mitglied
Bitte nicht falsch verstehen: mir geht es nicht darum, warum man den Anspruch als einen einzigen Satz formuliert, sondern vielmehr darum, auf welcher Rechtsgrundlage das basiert?
So weit ich erkennen kann, steht davon nichts im EPÜ, PCT, den EPA-Richtlinien oder der EPA-Rechtsprechung. Kann man das aus dem EPÜ zB aus Art. 84 entnehmen, wonach die Ansprüche "deutlich und knapp" verfasst sein müssen (bzw. aus Art. 6 PCT: "klar und knapp")? Aber was, wenn zwei Sätze die Erfindung deutlicher und klarer beschreiben können?
Vielleicht sehe ich gerade den Wald vor lauter Bäumen nicht. Kann mir hier jemand auf die Spünge helfen?
So weit ich erkennen kann, steht davon nichts im EPÜ, PCT, den EPA-Richtlinien oder der EPA-Rechtsprechung. Kann man das aus dem EPÜ zB aus Art. 84 entnehmen, wonach die Ansprüche "deutlich und knapp" verfasst sein müssen (bzw. aus Art. 6 PCT: "klar und knapp")? Aber was, wenn zwei Sätze die Erfindung deutlicher und klarer beschreiben können?
Vielleicht sehe ich gerade den Wald vor lauter Bäumen nicht. Kann mir hier jemand auf die Spünge helfen?