EPÜ ... und es kommt am Ende doch ... !?

pak

*** KT-HERO ***
Das glaube ich erst, wenn es in Kraft getreten ist, zumal schon während meiner Ausbildung pausenlos "Durchbrüche" erzielt wurden ;-)

Dennoch muss man sich jetzt wohl doch mal damit auseinandersetzen. Wird es in Sachen Vertretungsbefugnis eine Altherren-/Altdamen-Regelung für ältere Kollegen geben?


Gruß


pak
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Es war mal eine Grosselternregelung geplant; vor zwei Jahren hätte ich dir auch noch sagen können, wo das steht. In der Zwischenzeit war ich nicht mehr sicher, ob das vor der Rente noch was wird ...
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Und wir jetzt die eine Abteilung der Zentralkammer in London eingerichtet? So steht es nämlich im EPGÜ.
 

Hans35

*** KT-HERO ***
Die Verzögerungen waren zumindest erforderlich, vielleicht sogar gewollt, denn die gesamte Aktenführung soll ja zwingend elektronisch erfolgen und niemand kann ein oder zwei Jahren eine funktionsfähige Software liefern, die sowohl für Nichtigkeits- als auch für Verletzungsverfahren geeignet ist und nebenbei die verschiedenen Standorte in sicherer Weise miteinander vernetzt. Zumindest muss ja ein "Beschluss" in Deutsch, Englisch und Französisch dasselbe bedeuten und dieselbe Wirkung haben und bei einer Berufung in Luxemburg dasselbe bewirken. Zusätzlich gibt es bei bei der Vernetzung noch das Übersetzungsproblem.

Vermutlich werden erst mal die Richter eingestellt und diese mit der Sicherung der Software-Erstellung beschäftigt. Aktive EPA-Prüfer oder Verletzungsrichter aus Mannheim stehen ja dafür wohl kaum zur Verfügung.

Man kann nur hoffen, dass die Gerichte sich nicht in der ersten Zeit mit Excel-Tabellen behelfen müssen. Einfach nur Gesetze oder Verordnungen beschließen, genügt halt nicht. Man denke z.B. an die aktuelle Fax-Nutzung der Gesundheitsämter.
 
Zuletzt bearbeitet:

Fip

*** KT-HERO ***
Wie steht es denn jetzt eigentlich um den Ratifizierungsprozess?


Auf der EPA Website steht (https://www.epo.org/news-events/news/2020/20201126b_de.html):


"Damit es Einheitspatente geben kann, muss das EPGÜ in Kraft treten, und dies wiederum erfordert die Ratifizierung durch 13 der 25 teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten, darunter Frankreich, Deutschland und Italien."


Auf der Internetseite der EU Kommision steht (https://www.consilium.europa.eu/en/documents-publications/treaties-agreements/agreement/?id=2013001#), dass 15 Länder (ohne Deutschland, aber einschließlich Frankreich und Italien) ratifiziert haben.


Von der Zustimmung des Bundesrats und der Unterschrift vom Bundespräsidenten abgesehen ist damit doch alles klar, oder?
 

Hans35

*** KT-HERO ***
.. bei Deinen Verzögerungsüberlegungen ...
War die Ironie wirklich zu überhören?

Jedenfalls sollte sich jeder, der in Sachen Software für das Einheitspatent Verantwortung trägt, den Beschluss des BPatG 20 W (pat) 24/12 vom 10.6.2013 anschauen. Ein typisches Beispiel, wie es nicht laufen sollte. Da wird ein Zurückweisungsbeschluss auseinandergenommen, der mehr als ein Jahr nach der Inbetriebnahme der "elektronischen Akte" im DPMA zu Stande gekommen war. "Inbetriebnahme" bedeutet dabei, dass man auf der Ebene der Entscheidungsträger der Auffassung war, dass die Software fertig und benutzbar sei.

Etwas Ähnliches sollte dem Einheitspatent erspart bleiben. Nach meiner Auffassung kann die für eine sorgfältige Softwareentwicklung erforderliche Zeit aber nur sehr begrenzt durch den Einsatz von Geld verkürzt werden.
 

Fip

*** KT-HERO ***

Lysios, das meinte ich nicht. Mir ist schon klar, dass es weitere "Proteste" in der Form von Verfassungsbeschwerden und Ähnlichem geben kann.

Meine Frage sollte sich eigentlich nur auf den formalen Ratifikationsprozess und die formellen Voraussetzungen für ein In-Kraft-Treten beziehen. Wenn einschließlich Deutschland, Frankreich und Italien und unter Berücksichtigung des Rückzugs von von GB insgesamt 16 Staaten ratifiziert haben (das entspricht den auf der Internetseite des EU-Kommission gemachten Angaben), dann kann das Protokoll doch in Kraft treten, oder? Wieso fehlen Deines Erachtens immer noch zwei Unterzeichnerstaaten?
 
Zuletzt bearbeitet:

Lysios

*** KT-HERO ***
Wieso fehlen Deines Erachtens immer noch zwei Unterzeichnerstaaten?

Also meine Meinung spielt da keine Rolle. Das ist nun mal die "offizielle" Auffassung die das Preparatory Committee vertritt (genau das steht doch in dem Link). Ich kenne aber auch keine erstzunehmenden abweichenden Meinungen dazu (sofern man grundsätzlich der Auffassung ist, dass das Problem UK hier ausgeblendet werden kann - wozu ich nicht gehöre - obwohl im Protokoll die Teilnahme von UK sogar hardcoded ist und im UPCA zumindest softcoded).
 

Fip

*** KT-HERO ***
Wie kommt man denn auf diese "offizielle" Auffassung? In Art. 3 des Protokolls (siehe: https://www.unified-patent-court.org/sites/default/files/Protocol_to_the_Agreement_on_Unified_Patent_Court_on_provisional_application.pdf) steht ja 13 Staaten einschließlich DE, FR und GB, wobei GB ja zurückgezogen hat. Lässt man mal die Probleme außer Acht, die durch den Rückzug von GB entstehen: Wie kommt man bei einen Ratifizierungsstand von 16 Staaten (DE eingeschlossen, GB ausgenommen) zu der "offiziellen Auffassung", dass noch 2 Staaten fehlen? Ich stehe hier scheinbar etwas auf dem Schlauch.
 

Fip

*** KT-HERO ***
Der Schlauch, auf dem ich stehe, scheint etwas widerstandsfähiger zu sein. Auch auf die Gefahr hin, dass ich hier nerve:

Der Link in Deinem letzten Thread führt zu einem PDF-Dokument vom 02.09.2019, das genau den Ratifizierungsstand wiedergibt, der sich auch den Informationen auf der Website der EU Kommission entnehmen lässt. Lässt man GB außen vor, haben 15 Staaten ratifiziert, mit DE wären es 16.

Einheitlich sprechen alle verlinkten Quellen von 13 Staaten einschließlich DE, FR und GB, als Notwendigkeit zur Ratifizierung, wobei die EPA Website, die ich verlinkt hatte, erwähnt: "... erfordert die Ratifizierung durch 13 der 25 teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten, darunter Frankreich, Deutschland und Italien." Woher hier die besondere Erwähnung von Italien kommt, verstehe ich im Moment im Übrigen auch nicht.

Woher also die "offizielle Auffassung" kommt, es fehlten noch zwei Staaten, ist mir daher immer noch nicht klar und leider hilft der Link im letzten Thread nicht.
 

Fip

*** KT-HERO ***
Siehe hier:
https://www.consilium.europa.eu/de/documents-publications/treaties-agreements/agreement/?id=2013001

Einige Staaten haben dem vorläufigen Inkrafttreten der Verträge für 6 Monate (zur Vorbereitung des endgültigen In-Kraft-Tretens) nicht oder nicht uneingeschränkt zugestimmt, d.h. sie wollen sich nicht an den damit verbundenen Kosten (insbes. für Personal und Software) beteiligen. Diese Staaten zählen daher bei den 13 nicht mit.

Die Beiträge haben sich überschnitten. Die Antwort von Hans35 scheint dann wohl die Lösung. War mir nicht klar. Danke dafür.
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Die Antwort von Hans35 scheint dann wohl die Lösung.

Also das ist die Übersicht der EU bzgl. des Status für das Protokoll (PPA) nach dessen Art. 2(4) PPA:
https://www.consilium.europa.eu/de/...reements/agreement/?id=2015056&DocLanguage=en

Die ist aber sehr komplex zu verstehen. Für AT, DE, GR, HU, RO und SI muss man dann z.B. wissen, dass noch eine Ratifikation notwendig ist: Fall Art. 2(2)(b) PPA. Demggü. ist bei DK, SE und IT mit der Unterzeichnung der Vertrag wirksam: Fall Art. 2(2)(a) PPA. Bei FI, EE und NL ist es wiederum so, dass das Protokoll gar nicht unterschrieben wurde, sondern der Fall Art. 2(3) PPA vorliegt. Damit kommt man dann mit den Einträgen in den Spalten "Notfikation" und "Declaration / reservation" auf folgende Liste von 10 Staaten: BE, BG, DK, EE, FI, FR, IT, LU, NL, SE. Mit DE wären es dann 11. Fehlen also noch 2 bis zur 13 aus Art. 3(1) PPA (in dem UK aber definitiv verlangt wird).

Da ist das Dokument von epi doch viel einfacher zu verstehen, indem man einfach in die Spalte "Consent to be bound by PPA" schaut.
 

Gerd

*** KT-HERO ***
Wie sieht es denn jetzt so mit den Chancen auf ein baldiges Inkrafttreten aus?

Fehlen immer noch 2 (oder 3) Staaten, oder fehlt nur noch DE (bzw. warten die anderen Fehlenden einfach nur noch auf uns)?

Ein Mandant möchte sein Patent gerne als Einheitspatent haben.
Nachdem wir die Erteilung erfolgreich über die Parlamentsentscheidungen verschleppt haben, sieht es ja momentan trotzdem noch nicht so aus, als hätte das was gebracht.

Ich kann die Anmeldung ja auch nur begrenzt oft in den Rechtsverlust rutschen lassen um sie dann weiterbehandeln zu lassen. Selbst wenn dem Mandanten die Weiterbehandlungsgebühren und die Vertretungskosten egal sind, wird die Prüfungsabteilung es irgendwann gar nicht mehr gerne sehen, wenn man auf die X-te 71(3) schon wieder mit einer Anspruchsänderung reagiert, in der nur ein "und/oder" in ein "oder/und" geändert ist.

Was macht Ihr in solchen Situationen, bzw. was würdet Ihr machen?
 
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