EPÜ ... und es kommt am Ende doch ... !?

Lysios

*** KT-HERO ***

Es liest sich wie eine überstürzte Reaktion auf die kürzlich angedrohte Klage der EU-Kommission gegen Deutschland wegen der EZB-Entscheidung des BVerfG im letzten Jahr. Siehe:
https://www.dw.com/en/brussels-prepares-case-against-germany-over-ecb-ruling/a-57819671

Vermutlich wird der Bundespräsident sicherstellen, dass die Interpretation von Art. 20 UPCA des BVerfG als Vorbehalt bei der Ratifikation protokolliert wird.
 

pak

*** KT-HERO ***
Ich kann die Anmeldung ja auch nur begrenzt oft in den Rechtsverlust rutschen lassen um sie dann weiterbehandeln zu lassen. Selbst wenn dem Mandanten die Weiterbehandlungsgebühren und die Vertretungskosten egal sind, wird die Prüfungsabteilung es irgendwann gar nicht mehr gerne sehen, wenn man auf die X-te 71(3) schon wieder mit einer Anspruchsänderung reagiert, in der nur ein "und/oder" in ein "oder/und" geändert ist.

Was macht Ihr in solchen Situationen, bzw. was würdet Ihr machen?

Ähnliche Situation hier. Was machen, wenn Mitteilungen nach R. 71(3) eintrudeln, Deutschland aber noch nicht ratifiziert hat und erst nach Ratifizierung durch Deutschland einheitliche Wirkung beantragt werden kann? Selbst nach der Ratifizierung verstreichen ja nochmals 4 Monate, ehe der Antrag möglich ist. Oder habe ich etwas missverstanden?

Gruß

pak
 

patachon

GOLD - Mitglied
Ähnliche Situation hier. Was machen, wenn Mitteilungen nach R. 71(3) eintrudeln, Deutschland aber noch nicht ratifiziert hat und erst nach Ratifizierung durch Deutschland einheitliche Wirkung beantragt werden kann? Selbst nach der Ratifizierung verstreichen ja nochmals 4 Monate, ehe der Antrag möglich ist. Oder habe ich etwas missverstanden?
Es gibt Übergangsregelungen, es verstreichen dann also keine 4 weiteren Monate. Sobald Deutschland ratifiziert hat, tritt die "sunrise period" in Kraft. Ab da kann man für Anmeldungen, für die schon die 71(3) ergangen ist, einen frühen Antrag auf einheitliche Wirkung stellen, oder kann die Erteilung verzögern lassen. Achtung: im letzteren Fall müssen trotzdem Gebühren gezahlt und die 71(3) beantwortet werden.


Bis zur Ratifizierung bleiben wohl nur die üblichen Tricks, alles bis zum Schluss ziehen, ändern, neue 71(3), etc. Allerdings ist ja zu hoffen, dass das nicht mehr ewig dauert. Mein letzter Stand war, dass Deutschland noch diesen Sommer ratifizieren soll, wenn alles läuft. Also rechnen wir mal 6 Monate optimistisch oben drauf, dann ratifizieren sie Ende des Jahres, bis dahin kann man zumindest die, die jetzt gerade kurz vor der 71(3) stehen, vielleicht schon noch ziehen.
 
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pak

*** KT-HERO ***
Mein letzter Stand war, dass Deutschland noch diesen Sommer ratifizieren soll, wenn alles läuft. Also rechnen wir mal 6 Monate optimistisch oben drauf, dann ratifizieren sie Ende des Jahres, bis dahin kann man zumindest die, die jetzt gerade kurz vor der 71(3) stehen, vielleicht schon noch ziehen.
Danke für die Infos. Tatsächlich war zu lesen, dass DE im Juni ratifizieren soll. Na ja, ist ja noch Zeit ;-)

Gruß

pak
 

patachon

GOLD - Mitglied
Letzte Woche hieß es von offizieller Stelle (administrative council), dass das UPC "in early 2023" den Betrieb aufnehmen könne, was bedeuten würde, dass D wie von mir vermutet bis Ende des Jahres ratifiziert. Frühestens.
 

Gerd

*** KT-HERO ***
Yo, nach zweimal 71(3), zwei Rechtsverlustmitteilungen und Weiterbehandlungsanträgen wird die Kommunikation mit dem EPA so langsam weird und auch wirtschaftlich wird es irgendwann uninteressant, wenn man das nochmal bis Ende das Jahres ziehen muss (oder noch länger).
Die Mandantschaft wird sich freuen...
 

Gerd

*** KT-HERO ***
Bei dem Beispiel für den frühen Antrag auf einheitliche Wirkung hat das EPA bei den fiktiven Datumsangaben aber auch kräftig ins Klo gegriffen, oder?
Der Anmelder kann erstens mit der Beantwortung der 71(3) bis zum Beginn des UPP warten, und selbst wenn er wie in dem Beispiel 4 Wochen vorher darauf reagiert, erfolgt die Erteilung so spät, dass er selbst dann keinen verfrühten Antrag stellen müsste.
 
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