Ähnliche Situation hier. Was machen, wenn Mitteilungen nach R. 71(3) eintrudeln, Deutschland aber noch nicht ratifiziert hat und erst nach Ratifizierung durch Deutschland einheitliche Wirkung beantragt werden kann? Selbst nach der Ratifizierung verstreichen ja nochmals 4 Monate, ehe der Antrag möglich ist. Oder habe ich etwas missverstanden?
Es gibt Übergangsregelungen, es verstreichen dann also keine 4 weiteren Monate. Sobald Deutschland ratifiziert hat, tritt die "sunrise period" in Kraft. Ab da kann man für Anmeldungen, für die schon die 71(3) ergangen ist, einen frühen Antrag auf einheitliche Wirkung stellen, oder kann die Erteilung verzögern lassen. Achtung: im letzteren Fall müssen trotzdem Gebühren gezahlt und die 71(3) beantwortet werden.
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Bis zur Ratifizierung bleiben wohl nur die üblichen Tricks, alles bis zum Schluss ziehen, ändern, neue 71(3), etc. Allerdings ist ja zu hoffen, dass das nicht mehr ewig dauert. Mein letzter Stand war, dass Deutschland noch diesen Sommer ratifizieren soll, wenn alles läuft. Also rechnen wir mal 6 Monate optimistisch oben drauf, dann ratifizieren sie Ende des Jahres, bis dahin kann man zumindest die, die jetzt gerade kurz vor der 71(3) stehen, vielleicht schon noch ziehen.