PCT (Teil-) Prioritäten bei PCT-Kettenanmeldung

ppa

GOLD - Mitglied
Nur mal so:
wegen diesen Problematiken mit der Kettenprio:
bei gleichem Anmelder und drei Anmeldungen, also zB

- erste Anm 1, die "nicht sang- und klanglos untergeht", zb später veröffentlicht wird oder auf die prios genommen werden,
- dann kurz danach Anm 2
- dann Anm3 mit Prio auf Anm2

ist es für Anm3 egal, ob Anm2 die Prio auf Anm1 hatte.

Wenn ein Gegenstand der Anm3, der auch in Anm2 offenbart ist, auch in Anm1 offenbart ist, ist Anm1 - materiellrechtlich - immer die erste Hinterlegung nach PVÜ bzw nationalem Gesetz, und somit Anm2 nicht priobegründend,
egal ob eine Kettenprio vorliegt, also Anm2 die Prio auf Anm1 nimmt oder nicht.


Somit lassen sich bei diesen Fällen mit gleichem Anmelder einige der oben gestellten Fälle recht einfach behandeln.
 

B_2020

GOLD - Mitglied
Nur mal so:
wegen diesen Problematiken mit der Kettenprio:
bei gleichem Anmelder und drei Anmeldungen, also zB

- erste Anm 1, die "nicht sang- und klanglos untergeht", zb später veröffentlicht wird oder auf die prios genommen werden,
- dann kurz danach Anm 2
- dann Anm3 mit Prio auf Anm2

ist es für Anm3 egal, ob Anm2 die Prio auf Anm1 hatte.

Wenn ein Gegenstand der Anm3, der auch in Anm2 offenbart ist, auch in Anm1 offenbart ist, ist Anm1 - materiellrechtlich - immer die erste Hinterlegung nach PVÜ bzw nationalem Gesetz, und somit Anm2 nicht priobegründend,
egal ob eine Kettenprio vorliegt, also Anm2 die Prio auf Anm1 nimmt oder nicht.


Somit lassen sich bei diesen Fällen mit gleichem Anmelder einige der oben gestellten Fälle recht einfach behandeln.
das ist soweit richtig, bei den vorgenannten "Fällen" ging es meist aber um den neu hinzugekommenen "Überschuss" und nicht um den Gegenstand, der auch schon in der ersten Anmeldung (Anm1) offenbart gewesen war.

Im Prinzip dürfte aber nun alles klar sein.
 

Hans35

*** KT-HERO ***
Grundsätzlich ist es so, dass die Inanspruchnahme einer Priorität unmittelbar (d.h. bei der "formalen" Prüfung) zur Folge hat, dass festgestellt wird, ob bzw. dass Anmelderidentität mit der Prioritätsanmeldung vorliegt, und das war's.

Später (im Prüfungsverfahren/Einspruch/Nichtigkeit) geht es um konkrete Patentansprüche und welcher Stand der Technik ihnen entgegengehalten werden kann. Dann wird "materiell" geprüft, wann und wo der beanspruchte Gegenstand durch den Anmelder erstoffenbart wurde, und dafür ist ggf. die festgestellte Anmelderidentität ausschlaggebend. Ohne Inanspruchnahme des Prioritätsrechts wird dabei eine Anmelderidentität nicht anerkannt, und daher kann ggf. die eigene Anmeldung entgegengehalten werden.

Da man nicht von vorn herein weiß, was beansprucht werden wird, kann es daher oft von Vorteil sein, wenn der Anmelder die Priorität von allen seinen Anmeldungen in Anspruch nimmt, die er im Prioritätsjahr (innerhalb der 365 Tage vor dem AT) angemeldet hatte und die dasselbe technische Gebiet betreffen. Das ist aber nicht immer ein Vorteil: z.B. mag es dem Anmelder wichtiger sein, dass die Offenlegung nicht schon 18 Monate nach dem (ersten) Prioritätstag erfolgt.
 

Marc N. Zeichen

*** KT-HERO ***
hat die Erfindung A+B eher angemeldet als der Anmelder der DE2. Da geht der Anmelder der DE2 leer aus. M.a.W.: Die DE1 ist als älteres Recht neuheitsschädlich.
Das macht aber nichts, außer
den späteren AT, damit die längere Laufzeit
...da der Anmelder ja aus der DE1 ein Schutzrecht auf A+B bekommen kann.

Ohne die Inanspruchnahme der Priorität bleibt der AT der DE2 der früheste Tag, ab dem der Anmelder Rechte aus dieser Anmeldung hat.
Dito, macht nichts, da der Anmelder aus der DE1 ein Schutzrecht auf A+B ab deren Anmeldetag bekommen kann.

Er kann außerdem von Glück sagen, dass die DE1 erst am oder nach dem AT der DE2 offengelegt wird. Denn sonst bekäme er nicht nur nichts bezüglich A+B, sondern es könnte auch A+B+C (ausgehend von der vorveröffentlichten eigenen DE1 mit A+B und durch irgendeinen externen SdT, der C nahelegt) gefährdet sein.
Das Timing sei im vorliegenden Fall absichtlich so gelegt, dass die DE1 nur ein nachveröffentlichtes älteres Recht gegenüber der DE2 ist.
 
Oben