Allg. Prüfungsniveau anheben?

O

Oscar

Guest
Plempi schrieb:
"Läägeünnerloagen"

Ich dachte das ist eine Anspielung auf den angeblich verbreiteten Unsinn und dahingehend war ich immer der Meinung das heisst "Legehühnerlügen". Die erzählen sich auch viel, wenn der Legetag lang ist und sind genauso eingesperrt wie manche von uns in der Kanzlei und unter Verschluss.
Vielleicht weißt Du es schon: Es gibt eine BGH-Entscheidung dazu:
X ZB 23/01
Findest Du z.B. auf der BGH-Homepage

http://www.bundesgerichtshof.de

Plempi schrieb:
Vielleicht sollte man einen Preis für solche Leute verleihen: PA des Jahres oder so ähnlich. Oder gleich für verschiedene Kategorien wie beim Oscar. Die leistungsfähigsten PAs können dann für die Kategorien Akquise, Anmeldungen (Patente, Marken, ...), Verhandlungen, während der Probezeit gekündigte Kandidaten, Postings im Kandidatentreff usw... vorgeschlagen werden.
Gute Idee, aber nicht mehr neu:
Die Anwaltspostille Juve hat schon Ihre "Oscar-Verleihung". Siehe:
http://www.juve.de/html/aw.html

Interessant auch wer das als Kanzlei des Jahres für IP nominiert worden ist. Da schließt sich der Kreis zum o.g. Gast.

Wie wird man dort eigentlich nominiert? Wer hat darüber Kenntnisse?

Alle mir bekannten, dort genannten Kanzleien sind ja überdurchschnittlich groß und vermutlich daher mit einer größeren Portokasse ausgerüstet. Hat das was zu bedeuten?
 
W

Wachstumsproblemerkenner

Guest
Re: Prüfungsniveau anheben? Praktikum mit Mentor

Gast2000 schrieb:
PA schrieb:
Ist dort nur der Standort in HB so furchtbar oder auch der Münchner Standort?
Ohne im konkreten Fall Genaueres zu wissen, kenne ich einige Fälle, wo die Anwesenheit eines I....en in einer Niederlassung ausreichend war, um das Betriebsklima generell zu verderben.

Und bezüglich "starker Akquise": Ein Beweis für den grellen Egoismus dieses Herrn (wenn er denn existiert, bzw. mit dem hier herumspukenden Gast identisch ist) ist doch wohl, dass er akquiriert, ohne sich Gedanken darum zu machen, wer die Fälle bearbeiten soll. Das macht ganz besonders gute Laune unter den Mitarbeitern: Dicke Fische an Land ziehen ist zunächst eine gute Sache; wenn man dann aber feststellt, dass man weder die Zeit noch die Kompetenz hat, die Fälle selbst zu bearbeiten, sollen es auf einmal die (eben noch ach so unfähigen) Untergebenen erledigen. Und wenn man deren Fähigkeiten und/oder Arbeitsauslastung falsch einschätzt (was sehr schnell passiert, wenn man ihnen in der persönlichen Aufmerksamkeitsordnung nur einen Platz hinter den Sektretärinnen zuweist), dann hat man sich sehr schnell das Problem selbst geschaffen, dass der "Gast" hier so ausdauernd wie larmoyant beklagt, und sieht es nicht einmal... Über andere zu schimpfen ist einfach, solche Mängel abzustellen, kostet eigene Zeit und Arbeit, und die will er nicht aufbringen. Mein Mitleid kann er nicht erwarten. (Oder eigentlich: doch. So blind ist nur ein persönlich schwer gestörter Mensch.)
Wie wahr, wie wahr. Kanzleimanagement will auch erst einmal gelernt werden. Ich glaube, dass trotz das exessiven Wachstums mancher Kanzleien das Management vielfach nicht mitgewachsen ist. Das rächt sich nun.
 
U

Unplatter

Guest
Unplatter schrieb:
Gast schrieb:
Ich sag nur:

Läägeünnerloagen
kann das jemand ins Hochdeutsche übersetzen?


hmhm- unterlagen?
Ah, Liegeunterlage, was man halt so als Faltbootfahrer braucht ;-)

Siehe Pressemitteilung des BGH:


Der u.a. für das Gebrauchsmusterrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in einer Rechtsbeschwerdesache über die Zurückweisung einer auf Plattdeutsch eingereichten Gebrauchsmusteranmeldung zu entscheiden. Das Gebrauchsmustergesetz sieht wie das Patentgesetz seit 1998 vor, daß Anmeldungen auch in anderen Sprachen als Deutsch eingereicht werden können. Die Anmeldung, die Gegenstand des Verfahrens ist, war auf Plattdeutsch eingereicht worden; die Anmelder hatten innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Dreimonatsfrist eine (hoch)deutsche Übersetzung eingereicht. Gleichwohl hatte das Deutsche Patent- und Markenamt die Anmeldung zurückgewiesen. Die Beschwerde der Anmelder zum Bundespatentgericht war erfolglos geblieben; dieses hat beanstandet, daß neben der an sich zulässigen Einreichung der Unterlagen auf Plattdeutsch, das wie eine Fremdsprache zu behandeln sei, auch der Registereintrag mit der plattdeutschen Bezeichnung "Läägeünnerloage" oder hilfsweise zusätzlich mit der hochdeutschen Bezeichnung "Liegeunterlage" beantragt worden war, nicht aber nur mit der hochdeutschen Bezeichnung. Hierfür hat es eine Rechtsgrundlage vermißt.


Der Bundesgerichtshof hat demgegenüber entschieden, daß die Zurückweisung der Anmeldung hierauf nicht gestützt werden könne. Er brauchte dabei nicht abschließend zu klären, ob der Registereintrag so wie beantragt durchzuführen war, weil die Unzulässigkeit des Registereintrags wie von den Anmeldern beantragt nicht zur Zurückweisung der Anmeldung als solche, sondern allenfalls zur Zurückweisung des Antrags auf Durchführung des Registereintrags in der beantragten Form berechtigen konnte. Insoweit war, wie der Bundesgerichtshof ausgeführt hat, das Patentamt anders als hinsichtlich des Inhalts der Anmeldung nicht an den Antrag der Anmelder gebunden, sondern durfte von ihm abweichen.


Beschluß vom 19. November 2002 - X ZB 23/01

Karlsruhe, den 30. Dezember 2002


Pressestelle des Bundesgerichtshofs
 
N

nachfragender Kandidat

Guest
P

Plempi

Guest
Soviel zum Thema Verschwendung unserer Steuergelder. Ist denn mit einer "anderen Sprache als Deutsch" nicht eine andere "Amtssprache" gemeint. Es kann doch nicht irgendein x-beliebiger Dialekt gemeint sein.
 
S

Steuerzahler

Guest
Plempi schrieb:
Soviel zum Thema Verschwendung unserer Steuergelder. Ist denn mit einer "anderen Sprache als Deutsch" nicht eine andere "Amtssprache" gemeint. Es kann doch nicht irgendein x-beliebiger Dialekt gemeint sein.
Das schienen die Antragsteller der Läägeünnerloage und wohl auch der BGH anders zu sehen.

Immerhin wurde der Gegenstandswert auf € 50.000 festgesetzt. Ob das allerdings die Gerichtskosten und Anwaltskosten gedeckt hat, weiß ich nicht (Was verdienen fünf BGH-Richter? Höhe der BRAGO-Gebühren ist auch nicht üppig bei € 50.000).

(Zum Glück war der Gegenstand offenbar technisch nicht so kompliziert.)
 
G

gast2000

Guest
Plempi schrieb:
Soviel zum Thema Verschwendung unserer Steuergelder. Ist denn mit einer "anderen Sprache als Deutsch" nicht eine andere "Amtssprache" gemeint. Es kann doch nicht irgendein x-beliebiger Dialekt gemeint sein.
Lies mal die Entscheidung: Selbst der BGH wollte sich nicht über den Status als "Sprache" oder "Dialekt" festlegen. Das stand aber auch nicht im Zentrum dern Entscheidung...
 
N

Nixgenie

Guest
Re: Prüfungsniveau anheben? Praktikum mit Mentor

Gastomat schrieb:
Gast schrieb:
Wer meine Auffassung teilt, ist hier zum arbeiten sehr willkommen und kann mich jederzeit gerne ansprechen.
Nun isses raus. Alle ab nach Bremen und für Klausi arbeiten.

Das wahre Leben ist wirklich humoriger als jede Kleinkunstbühne.
Wieso "isses nun raus"? Diese Schlussfolgerung kann ich nicht nachvollziehen. Bin ich zu blöd oder habe ich nicht richtig gelesen.
Euer Nixgenie
 
G

Gast2

Guest
Bei allem was hier so an sinnvollen und weniger sinnvollen Dingen geschrieben worden ist, meine ich, dass die Anwaltsausbildung tatsächlich verbessert werden muss. Ein Anwalt soll schließlich ein unabhängiges Organ der Rechtspflege sein. Da darf auch ein charakterlicher Eignungstest kein Tabu sein.

Wenn ich höre, dass sich PAe an der Verwertung von Schutzrechten beteiligen, obwohl das immer wieder von der Kammer beanstandet worden ist, frage ich mich, wo da dann noch die Unabhängigkeit bleibt.

Dann könnten am besten ja gleich Patentanwälte mit Richtern und Patentprüfern eine Patentverwertungsgesellschaft gründen und von deren Einnahmen ihre Einkünfte aufbessern. Dass das nicht richtig sein kann, erkennt man daoch auf den ersten Blick. Wieso manche PAe trotzdem meinen, sie dürften sich bei Patentverwertungsgesellschaft beteiligen, bleibt mir ein Rätsel.
 
S

Schmunzler

Guest
Re: Charakterlicher Eingangstest

Charakterlicher Eingangstest? Wer soll das machen? Und wer genau soll die (ach so) objektiven Kriterien festlegen, bitte? Allen ernstes, wenn aus diesem Thread etwas hervorgeht, dann, dass die Kriterien für die charakterliche Eignung von jedem hier als anders angesehen werden. Also, wessen Ansicht soll es sein? *Gast*s? Gasts? Gasts? Gronds? ...?

Ich glaube, Sie hatten keine Vorstellung, wie so etwas aussehen sollte, als sie es geschrieben haben. Im übrigens sind die 3 Jahre schlecht bezahlter Ausbildung IMO ein charakterlicher Eignungstest erster Güte.

Übrigens....:

Da darf auch ein charakterlicher Eignungstest kein Tabu sein.
Das Tabu eignet sich sehr wohl als charakterlicher Eignungstest - zumindest für Psychologen ein interessantes Studienobjekt. Kostet Unmengen, dick und abschreckend, und man muss dauernd teuer bezahlte Zettel auch noch selber einbauen. ;)
 
U

Unplatter

Guest
Gast schrieb:
Unplatter schrieb:
Unplatter schrieb:
Gast schrieb:
Ich sag nur:

Läägeünnerloagen
kann das jemand ins Hochdeutsche übersetzen?


hmhm- unterlagen?
Ah, Liegeunterlage, was man halt so als Faltbootfahrer braucht ;-)
Jetzt wird es aber kryptisch. Was hat eine Liegeunterlage mit einem Faltboot(fahrer) zu tun?

Wer klärt mich auf?
War eine reine Assoziation, welche sich jedoch nicht ganz als begründet herausgestellt hat.

Besagter Gast ist ausweislich der entsprechenden Homepage Faltbootfahrer, wenn ich es recht in Erinnerung habe.

Da dachte ich, die Läägeünnerloage sei eine Art Camping-Artikel - ist aber für Kühe, wie das Gebrauchsmuster lehrt ;-)))
 
S

Schmunzler

Guest
Ach ja, noch was, möchte sich nicht jemand mit den fachlichen, sinnvollen Fragen auseinandersetzen? :)
 
G

gast2000

Guest
Schmunzler schrieb:
Ach ja, noch was, möchte sich nicht jemand mit den fachlichen, sinnvollen Fragen auseinandersetzen? :)
Mit welchen??? Hier im Thread??? Oder meinen Sie, wir sollten lieber wieder zu ernsthafter Arbeit übergehen und Geld für unsere Kanzleien produzieren, anstatt uns über uns selbst prächtig zu amüsieren??? ;-)
 
M

Minnesänger

Guest
Gast schrieb:
Ich sag nur:

Läägeünnerloagen

Gibts da auch schon ein Lied zu?`

Und eine Sache verstehe ich nicht. Neben K. G. aus HB, was spielt der andere Herr, der als kompetent und nett bekannt ist, für eine Rolle? (K. G. aus HB kenne ich nicht)
Ich hab's: Ein Lied "Läägeünnerloage" texten und zur mündlichen Abschlussprüfung singen. Das wird der ultimative Eignungstest.
 
G

GF

Guest
grond schrieb:
Gast schrieb:
Die Vorgehensweise der Berliner Kollegen halte ich für absolut richtig!
Ich auch, aber sie unterscheidet sich ja deutlich von der in Eurer Kanzlei als "soziale Verantwortung" bezeicheten Ausbildung von 90% PA-Ausschuss...


Leider haben unsere für Personalfragen zuständigen Geschäftsführer nicht den Mumm, frühzeitig den Weg aufzuzeigen.
Oh, dann sind die Geschäftsführer wohl keine Partner, denn sie sind offensichtlich charakterlich ja nicht für eine Partnerschaft bei Euch geeignet...
Vielleicht sollte man mehr auf BWL-GF setzen. Haben zwar keine Ahnung von der Materie, sind aber vielleicht charakterlich besser geeignet...
 
P

Plempi

Guest
Re: Charakterlicher Eingangstest

@ Gast2

"Ein Anwalt soll schließlich ein unabhängiges Organ der Rechtspflege sein."

Ist er doch. Er ist von den Institutionen der Rechtspflege des Staates (Legislative, Judikative, Exekutive) unabhängig. Und in einem freien Beruf kann er auf einem freien Markt mit ebenso freien Mandanten Vereinbarungen treffen, die ihm auch Geldvorteile verschaffen können. An diesem Vorgehen sehe ich nichts verwerfliches.

Im Gegensatz hierzu üben Richter und Patentprüfer keinen freien Beruf aus und stellen auch kein unabhängiges Organ der Rechtspflege dar. Vereinbarungen zwischen einem PA und einem Richter und/oder Patentprüfer dürfen somit nicht erfolgen.
 
N

Nick

Guest
Ich will auch nochmal draufhauen dürfen!

Gast2 schrieb:
Ein Anwalt soll schließlich ein unabhängiges Organ der Rechtspflege sein. Da darf auch ein charakterlicher Eignungstest kein Tabu sein.
Au fein, da freuen sich die Pschykologen über massenhaft neue Aufträge. Denn unter den Begriff "Anwalt" fallen ja bekanntlich auch unsere Freunde, die 140.000 Rechtsanwälte. Schließlich muss solch ein Test auch nachträglich absolviert werden!

Ach, und die meisten Politiker sind ja auch Rechtsanwälte. Da lohnt sich ein Charaktertest erst richtig.
 
K

Kand.

Guest
Re: Charakterlicher Eingangstest

Ich sehe auch nichts verwerfliches in einer eigenen Patentanmeldung eines Patentanwalts, sofern er damit nicht in einen Interessenskonflikt bezüglich eines seiner Mandate kommt, z.B. indem er einem seiner Mandanten Konkurrenz macht.

Bei uns in der Kanzlei ist im übrigen sogar im Flur das Titelblatt eines Patents eines Seniorpartners ausgehängt.
 
P

Plempi

Guest
Re: Charakterlicher Eingangstest

@ Kand.

Genau. Wenn man schon Leben hinein investiert, dann soll man wenigstens etwas Geld heraus bekommen. Ich werde mich diesbezüglich in Markensachen betätigen und diese dann linzensieren.
 
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