Pat-Ente
*** KT-HERO ***
Also, zumindest was das Ergebnis betrifft, sind wir uns jetzt offensichtlich einig (und waren es wohl schon von Anfang an, wir haben nur zeitweise aneinander vorbei geredet ...), und der Weg dahin scheint auch einigermaßen klar zu sein (wir sind ja nicht mehr im Amtsjahr, da können wir uns kleine Ungenauigkeiten in der Theorie leisten ).
Aber mal was anderes: Wenn einer "normalen" Anmeldung eine Geheimanmeldung entgegengehalten wird, müsste doch höchstwahrscheinlich (und insbesondere, wenn die Geheimanmeldung der einzige neuheitsschädliche SdT ist) auch für die aktuelle Anmeldung eine Anordnung nach §50 I ergehen. Schließlich sollte ein Gegenstand, der nicht neu gegenüber der Offenbarung eines Staatsgeheimnisses ist, ebenfalls ein Staatsgeheimnis darstellen (jedenfalls dann, wenn es keine tatsächlich vorveröffentlichte Offenbarung gibt). In dem Fall hätte der Anmelder quasi zweimal verloren ...
Aber mal was anderes: Wenn einer "normalen" Anmeldung eine Geheimanmeldung entgegengehalten wird, müsste doch höchstwahrscheinlich (und insbesondere, wenn die Geheimanmeldung der einzige neuheitsschädliche SdT ist) auch für die aktuelle Anmeldung eine Anordnung nach §50 I ergehen. Schließlich sollte ein Gegenstand, der nicht neu gegenüber der Offenbarung eines Staatsgeheimnisses ist, ebenfalls ein Staatsgeheimnis darstellen (jedenfalls dann, wenn es keine tatsächlich vorveröffentlichte Offenbarung gibt). In dem Fall hätte der Anmelder quasi zweimal verloren ...