EU-Patentgericht

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Patentus

SILBER - Mitglied
Das steht da nicht. Da steht "Anwälte, die bei einem Gericht eines Vertragsmitgliedsstaats zugelassen sind". Das könnte wenigstens die deutschen Patentanwälte einschließen (Vertretung beim BPatG), auch wenn anschließend ausdrücklich von Patentanwälten gesprochen wird. Das könnten solche in Staaten sein, in denen es keine Alleinvertretung durch PAs gibt. Überzeugt davon, dass das so gemeint ist, bin ich aber natürlich auch nicht...


Ja, schon. Aber wie ist es gemeint? In der englischen und französischen Fassung liest es sich so:


http://www.europarl.europa.eu/RegDa...e/2012/12-11/0476/P7_TA-PROV(2012)0476_FR.pdf

les parties ne devraient être représentées que par des avocats autorisés à exercer devant
une juridiction de l'un des États membres contractants; les représentants des parties
pourraient être assistés par des mandataires en brevets habilités à prendre la parole en
audience devant la Juridiction;



http://www.europarl.europa.eu/RegDa...e/2012/12-11/0476/P7_TA-PROV(2012)0476_EN.pdf

the parties should be represented only by lawyers authorised to practise before a court
in any of the Contracting Member States; the representatives of the parties might be
assisted by patent attorneys who should be allowed to speak at hearings before the
Court;

Ich halte das bedauerlicherweise für eindeutig. Zumal nicht mehr die Rede vom Zertifikat ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

Asdevi

*** KT-HERO ***
Ich halte das bedauerlicherweise für eindeutig. Zumal nicht mehr die Rede vom Zertifikat ist.

Ja, das ist auch eindeutig. Das Europäische Parlament möchte offenbar, dass Patentanwälte nicht zugelassen werden (siehe auch den von anwärter verlinkten Text).

Das gemeinsame Gericht wird aber durch einen getrennten zwischenstaatlichen Vertrag zwischen den 25 willigen Staaten eingerichtet werden, und nicht durch Gemeinschaftsrechtsakt. Laut EuGH geben die Verträge für Letzteres nämlich nicht die Befugnis her. Das bedeutet, das Europäische Parlament hat diesbezüglich nichts zu melden. Sie haben diese "legislative Entschließung" verabschiedet, was soviel ist wie ein gut gemeinter Vorschlag, und nicht mehr.

Die Sache ist also noch nicht entschieden. Der letzte öffentliche Entwurf für den zwischenstaatlichen Vertrag stammt von der polnischen Ratspräsidentschaft aus 2011 und wurde hier schon verlinkt. Demnach sollen Patentanwälte mit "litigation certificate" vertreten dürfen. Man kann gespannt sein, was dabei herauskommt. Ich glaube, dass eher dem Vorschlag des Parlaments gefolgt wird, allein schon weil er einfacher ist: Ansonsten müsste man ja ein neues Zertifikat mit Prüfungen, Überprüfungen der Prüfugen etc. einrichten - das ist doch alles viel zu anstrengend. Man wird schon mit dem neuen Verfahrensrecht alle Hände voll zu tun haben. Allenfalls kann ich mir einen Kompromiss vorstellen, dass Patentanwälte (ohne irgendein Zertifikat) alleine isolierte Nichtigkeitsklagen machen dürfen. Damit würde den deutschen PAs zumindest nichts genommen.
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Vertretungsbefugnis vor dem EU-Patentgericht

Hallo Maschinenbauingenieur,

dieser Text von der Seite des EPA ist lediglich eine nahezu wörtliche Wiedergabe des Abschnitttes 13 v aus der legislativen Entschließung des Parlaments, die schon etwas weiter oben von Patentus verlinkt worden ist. Zu der Bedeutung hat schon Asdevi einiges ausgeführt.

Zu dem ganzen Thema gab es auf der letzten Kammerversammlung Ende November ausführliche Diskussionen und Berichte, u. a. gerade zur Vertretungsbefugnis vom ehemaligen Präsidenten Popp. Da war schon klar, was am 11. Dezember 2012 beschlossen werden würde. Einiges steht im Protokoll (abgedruckt im letzten Kammerrundschreiben 6 aus 2012, hierzu insbesondere Seite G linke Spalte unten, aber auch andere Passagen). Soweit mir bekannt, hat sich da noch nichts Neues getan.

Frohes Schaffen

Blood für PMZ
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Kammerrundschreiben

Hallo Maschinenbauingenieur,

die Kammerrundschreiben bekommt jeder Patentanwalt ganz automatisch, also auch Dein Ausbilder. Die Ausgabe steht also in Eurer Kanzleibibliothek oder liegt noch auf seinem Schreibtisch.

Frohes Schaffen

Blood für PMZ
 

Maschinenbauingenieur

SILBER - Mitglied
Hi, danke für die Info.

Allerdings bin ich (noch) kein Kandidat. Ich wollte mich erst ab Januar anfangen zu bewerben. Bin also hier, nur um Infos zu sammeln.

Als Outsider habe ich also derzeit nicht die Möglichkeit, Kammerrundschreiben (auch archivierte) zu lesen??
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Kammerrundschreiben

Hallo Maschinenbauingenieur,

exakt. Kammerrundschreiben enthalten wie auch interne Rundschreiben ähnlicher Organisationen zahlreiche personenbezogene Daten und sind daher ebenso wie die Kammerversammlungen selbst für Nichtmitglieder normalerweise nicht zugänglich.

Wenn Du aber noch nicht Kandidat bist, ist das Thema für Dich ohnehin noch völlig irrelevant und ob es für Dich überhaupt relevant werden wird und falls ja in welcher Form steht noch in den Sternen. Die nächsten Jahre solltest Du ganz andere Schwerpunkte setzen.

Frohes Schaffen

Blood für PMZ
 

Dr. X

GOLD - Mitglied
Hallo,

noch kein Post heute ?

Das Übereinkommen von heute sieht ja ganz gut aus für uns. Zumindest was die Vertretungsbefugnis betrifft. Ich zitiere:

ARTIKEL 48

Vertretung

(1) Die Parteien werden von Anwälten vertreten, die bei einem Gericht eines

Vertragsmitgliedstaats zugelassen sind.

(2) Die Parteien können alternativ von einem europäischen Patentanwalt vertreten werden, der

gemäß Artikel 134 EPÜ befugt ist, vor dem Europäischen Patentamt als zugelassener Vertreter

aufzutreten, und die erforderliche Qualifikation hat, beispielsweise ein Zertifikat zur Führung

europäischer Patentstreitverfahren.

(3) Die Anforderungen an die Qualifikation gemäß Absatz 2 werden vom Verwaltungsausschuss

festgelegt. Der Kanzler führt ein Verzeichnis europäischer Patentanwälte, die befugt sind, Parteien

vor Gericht zu vertreten.

...

Gab dann wohl doch jemanden, der Herrn Lehne zurechtgestutzt hat.

Grüße
 

Rex

*** KT-HERO ***
Ist das jetzt so zu verstehen, dass Patentanwälte in Zukunft auch in Verletzungsprozessen ohne Rechtsanwalt vertreten dürfen?
 

EQE2009-Gast

*** KT-HERO ***
Ist das jetzt so zu verstehen, dass Patentanwälte in Zukunft auch in Verletzungsprozessen ohne Rechtsanwalt vertreten dürfen?
Nur wenn sie die europäische Zulassung und zusätzlich dieses European Patent Litigation Certificate haben, von dem zumindest zum Zeitpunkt der letzten Kammerversammlung noch niemand wusste, was es genau ist.

Umgekehrt heißt es übrigens auch, dass selbst ein europäischer Patentanwalt ohne dieses Certificate in einem Nichtigkeitsverfahren nicht allein vertretungsberechtigt ist. Für den DE-Patentanwalt ohne EQE oder ohne Patent Litigation Certificate ist es also eine Verschlechterung gegenüber den Vertretungsbefugnissen, die er bislang hatte.
 

Kratos

*** KT-HERO ***
Ist das jetzt so zu verstehen, dass Patentanwälte in Zukunft auch in Verletzungsprozessen ohne Rechtsanwalt vertreten dürfen?

Ich denke ja. Deutsche Patentanwälte sind schließlich zugelassene Anwälte vor dem Bundespatentgericht im Sinne von:

ARTIKEL 48

Vertretung

(1) Die Parteien werden von Anwälten vertreten, die bei einem Gericht eines

Vertragsmitgliedstaats zugelassen sind.

Oder?

Kratos
 

maroubra

*** KT-HERO ***
Also zumindest das EPA ist ja der Auffassung, dass Patentanwälte keine "legal practitioner" im Sinne des Art. 134(8) EPC sind.

Andererseits ist die Klarstellung

Die Parteien werden von Anwälten vertreten,

die bei einem Gericht eines Vertragsmitgliedstaats zugelassen sind
schon recht eindeutig, zumal ja das EPÜ (deutsche Fassung) im Art. 134(8) explizit von "Rechtsanwälten" spricht und nicht von "Anwälten, die bei einem Gericht zugelassen" sind.
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Also zumindest das EPA ist ja der Auffassung, dass Patentanwälte keine "legal practitioner" im Sinne des Art. 134(8) EPC sind.

Andererseits ist die Klarstellung

Die Parteien werden von Anwälten vertreten,

die bei einem Gericht eines Vertragsmitgliedstaats zugelassen sind
schon recht eindeutig, zumal ja das EPÜ (deutsche Fassung) im Art. 134(8) explizit von "Rechtsanwälten" spricht und nicht von "Anwälten, die bei einem Gericht zugelassen" sind.
Das stimmt schon, aber ich würde trotzdem wetten, dass das schon noch so ausgelegt werden wird, dass deutsche Patentanwälte keine "Anwälte" im Sinne dieses Artikels sind.

Trotzdem ist es ein großer Gewinn für die Patentanwälte. Man muss nur die EQE und dieses "litigation certificate" machen, und darf dann auch in Verletzungsverfahren alleine vertreten. Nach der Übergangszeit werden sich die spezialisierten Verletzungskanzleien gut überlegen müssen, was sie mit ihren ganzen Rechtsanwälten so anstellen.

Ich hatte ja gedacht, dass es anders kommt, und bin heilfroh, mich geirrt zu haben. :)
 
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pak

*** KT-HERO ***
Das stimmt schon, aber ich würde trotzdem wetten, dass das schon noch so ausgelegt werden wird, dass deutsche Patentanwälte keine "Anwälte" im Sinne dieses Artikels sind.

Das denke ich leider auch.

Trotzdem ist es ein großer Gewinn für die Patentanwälte. Man muss nur die EQE und dieses "litigation certificate" machen, und darf dann auch in Verletzungsverfahren alleine vertreten.

Na ja, mit dem "nur" ist es so eine Sache. Wenn man schon voll im Berufsleben steht, wird man kaum Zeit dafür finden. Ich kenne ältere Kollegen, die sich dies nicht noch geben werden, diese haben eher auf eine Altherrenregelung gehofft. Bleibt abzuwarten, welche Anforderungen an die Erlangung des "litigation certificate" gestellt werden.

Gruß

pak
 

EK

*** KT-HERO ***
Trotzdem ist es ein großer Gewinn für die Patentanwälte. Man muss nur die EQE und dieses "litigation certificate" machen, und darf dann auch in Verletzungsverfahren alleine vertreten.

Das war doch sicher ironisch gemeint, oder?

Im Übrigen: Kann es sein, daß die PA die Alleinvertretungsbefugnis in Nichtigkeitsklagen verlieren?
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Das war doch sicher ironisch gemeint, oder?
Wieso? Jetzt macht euch mal nicht wegen diesem litigation certificate in die Hosen, das wird schon zu schaffen sein. Eher jedenfalls als ein Jurastudium. Und wer ohnehin nie vorhatte, Verletzungsklagen zu machen, dem können ja auch die Vertretungsbestimmungen wurscht sein.

Im Übrigen: Kann es sein, daß die PA die Alleinvertretungsbefugnis in Nichtigkeitsklagen verlieren?
Ja, sieht so aus. Jedenfalls für europäische Patente. Im Vergleich zu Verletzung ist Nichtigkeit aber nicht so ein großes Geschäft,
 
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grond

*** KT-HERO ***
Wieso? Jetzt macht euch mal nicht wegen diesem litigation certificate in die Hosen, das wird schon zu schaffen sein. Eher jedenfalls als ein Jurastudium. Und wer ohnehin nie vorhatte, Verletzungsklagen zu machen, dem können ja auch die Vertretungsbestimmungen wurscht sein.

Verletzungsklagen machen bei uns keinen wahrnehmbaren Teil des Geschäfts aus. Was aber, wenn ein wichtiger Mandant dann doch einmal in ein solches Verfahren gerät? Kommt der wieder, wenn er in dem Verletzungsverklagen von einer Kanzlei mit vollständigem Leistungskatalog vertreten wurde? Wir werden also tendenziell ein solches Zertifikat erwerben müssen, nur für den Fall aller Fälle. Toll.


Im Vergleich zu Verletzung ist Nichtigkeit aber nicht so ein großes Geschäft,

Ist das so? Ist aber auch egal, Verletzung und Nichtigkeit gehen sowieso zu 99% Hand in Hand. Wenn man nur eines von beidem anbieten kann, ist das ohnehin ein Wettbewerbsnachteil. Immerhin haben wir jetzt eine vergleichsweise einfache Möglichkeit, beides anzubieten. Ich bin also gespannt, was die Voraussetzungen für so ein Zertifikat sein werden...
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Verletzungsklagen machen bei uns keinen wahrnehmbaren Teil des Geschäfts aus. Was aber, wenn ein wichtiger Mandant dann doch einmal in ein solches Verfahren gerät? Kommt der wieder, wenn er in dem Verletzungsverklagen von einer Kanzlei mit vollständigem Leistungskatalog vertreten wurde? Wir werden also tendenziell ein solches Zertifikat erwerben müssen, nur für den Fall aller Fälle. Toll.
Bis jetzt braucht man für ein Verletzungsverfahren einen Rechtsanwalt. Also muss euer Mandant zu einer Kanzlei mit Rechtsanwalt ("vollständiger Leistungskatalog"), wenn ihr keinen habt. Kommt der dann später für Erteilungsverfahren eher wieder? Wenn ihr aber einen Rechtsanwalt habt, könnt ihr ja den weiter die Verletzungen machen lassen und braucht auch kein Zertifikat.

Ich verstehe wirklich nicht, was Patentanwälte dadurch verlieren, dass sie sich mit wohl - verhältnismäßig - wenig Aufwand in der Nische der Verletzungs-Rechtsanwälte breit machen können.

Ist das so? Ist aber auch egal, Verletzung und Nichtigkeit gehen sowieso zu 99% Hand in Hand. Wenn man nur eines von beidem anbieten kann, ist das ohnehin ein Wettbewerbsnachteil. Immerhin haben wir jetzt eine vergleichsweise einfache Möglichkeit, beides anzubieten.
Eben. Wieso dann meckern? V.a. da die Alternative ja war, dass das komplette Verletzungs- und Nichtigkeitsgeschäft an die RAs fällt.
 
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