Marc N. Zeichen
*** KT-HERO ***
Hi Forum,
ich suche gerade eine Definition für die "implizite Offenbarung eines Merkmals in den ursprünglichen Unterlagen", finde aber keine dementsprechende Entscheidung.
Der Begriff wird zwar öfters verwendet, aber m.W. bisher nirgends definiert.
Es ist soweit schon klar, dass zur Bejahung der impliziten Offenbarung der Fachmann das fragliche Merkmal den ursprünglichen Unterlagen unter Heranziehen seines Fachwissens unmittelbar und zweifelsfrei entnehmen muss. Fraglich ist beispielsweise aber schon, ob auch erkennbar sein muss, dass für dieses Merkmal Schutz begehrt wird etc.
Bereits dankbar für Tipps bzw. Fundstellen,
Grüße Marc.
ich suche gerade eine Definition für die "implizite Offenbarung eines Merkmals in den ursprünglichen Unterlagen", finde aber keine dementsprechende Entscheidung.
Der Begriff wird zwar öfters verwendet, aber m.W. bisher nirgends definiert.
Es ist soweit schon klar, dass zur Bejahung der impliziten Offenbarung der Fachmann das fragliche Merkmal den ursprünglichen Unterlagen unter Heranziehen seines Fachwissens unmittelbar und zweifelsfrei entnehmen muss. Fraglich ist beispielsweise aber schon, ob auch erkennbar sein muss, dass für dieses Merkmal Schutz begehrt wird etc.
Bereits dankbar für Tipps bzw. Fundstellen,
Grüße Marc.