Teil C C-Teil 2007

D

DE-PA

Guest
Irgendwie scheint die EQE reine Lotterie zu sein. Mir reichts, bin einfach nicht mehr bereit mir jedes Jahr aufs neue Prügel zu holen und eine Menge Zaster auf den Tisch zu legen.

Überlasse daher die Mandantenbetreuung den kompetenten EQE-Bestehern und verdiene deutlich weniger! Nur VERARSCHEN lass ich mich von dieser EQE-Lobby nicht mehr !!!
 
E

EQE-C41

Guest
C42 schrieb:
Inwiefern hat die Prüfungskommission gegen deutsches Verfassungsrecht verstoßen?
Hallo zusammen, ich habe die diesjährige Prüfung als Firstsitter nur wegen meiner A3 Angriffe im C-Teil nicht bestanden (31+10), obwohl sonst alles richtig war.

Nachdem sich die erste Wut gelegt hat und ich mich sehr intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt habe, habe ich beschlossen, Beschwerde einzulegen. Ich habe bereits einige Beiträge in dieses Forum geschrieben, unter anderem den oben angesprochenen Beitrag zur Verfassungswidrigkeit des Verfahrens (wobei das im Hinblick auf Art. 125 EPÜ nicht viel heißt, aber auch dazu habe ich mit schon Gedanken gemacht). Ich habe mir auch schon zahlreiche Gedanken zu Verstößen gegen die VEP gemacht.

Inhaltlich möchte ich darauf hinweisen, dass sich die Disziplinarkammer über Art. 27 VEP auch bei Verstößen gegen höherrangiges Recht und offensichtliche Unrichtigkeiten für zuständig befindet. Letzteres scheidet aus (hier geht es um so Dinge wie Datum in der Aufgabenstellung falsch geschrieben, ein Aufgabenteil fehlte, ...). Ersteres scheidet aber nach meinen intensiven Recherchen nicht aus. Hier bestehen gute Chancen, die Disziplinarkammer zumindest zu einer sehr ausführlichen Grundsatzentscheidung zu bewegen.

Ich biete Euch an, sich über die unten stehende Email-Adresse mit mir in Verbindung zu setzen. Ich verspreche, dass ich jede ernstzunehmende Anfrage beantworten werde. Ich habe allerdings keine Lust, die von mir mit viel Zeitaufwand erarbeiteten Rechtskenntnisse in dieser Sache mit Leuten zu teilen, die es nicht wirklich ernst meinen oder die lieber ihr eigenes kleines Süppchen kochen wollen. Daher bitte ich um einen Nachweis, dass Ihr an EQE 2007 teilgenommen habt und durch C durchgefallen seid (z.B. Einscannen des Ergebnisses und zusenden). Gebt mir dann Eure Telefonnummer in der Kanzlei oder der Firma (die kann ich prüfen) und ich rufe an. Das Ganze hört sich befremdlich an, aber bitte versteht den Aufwand. Mit guter Zusammenarbeit (für die ich offen bin) kann man viel erreichen, mit schlechter alles aufs Spiel setzen. Ich bitte Euch daher, dass so zu akzeptieren. Wenn die Sache für mich stressig wird, weil ich mit Müll zugeschüttet werde oder hier im Forum angegriffen werde, steige ich sofort aus. Ein paar Clicks und die Adresse gibt es nicht mehr. Ich prüfe die Emails ein paar mal am Tag (habe ja sonst auch noch was anderes zu tun).

Die Adresse: "EQE-C41 (at) web.de"

Der Name EQE-C41 bedeutet das, wonach er aussieht. Eine Testmail von mir zu dem frisch eingerichteten Account war erfolgreich, es scheint freigeschaltet zu sein ...
 
B

Bestärker

Guest
@EQE-C41

erstmal vorweg: ich halte das für einen sehr konstruktiven und gleichzeitig realistischen und zielgerichteten Ansatz. Respekt.

Was mir heute morgen eingefallen ist, als ich darüber nachgedacht habe, wie eine geeignete Plattform für den ernsthaften Austausch und für die Vorbereitung der Beschwerde aussehen könnte, ohne dass einer der Beteiligten sich um 95% des Aufwands kümmern muss: dabei kamen mir die Begriffe 'Open Source-Beschwerde' und 'Wiki' in den Sinn.

Beides (also Open Source und Informationsaustausch in beiden Richtungen per Wiki) nutze ich auf unterschiedlichsten Gebieten und bin von den Vorteilen überzeugt. Dies jetzt mal unabhängig von etwaiger patentanwaltlich-spezieller Sicht auf die Entwicklung von Open Source.

Langer Rede kurzer Sinn, falls unter den Beschwerdewilligen und -interessierten jemand ist, der sich mit der Einrichtung von Wikis auskennt (ich bin selber leider nur Nutzer von Wikis, aber nicht Betreiber), dann könnte derjenige ein einfaches, passwortgeschütztes Wiki mit Forumsfunktion einrichten.

Dort könnten etwaige schon bestehende Spiegelstriche oder Entwürfe eingestellt und auf einfache und nachvollziehbare Weise gemeinsam bearbeitet wie auch diskutiert werden, ohne dass einer sich ständig um die Pflege und e-Mail-Verteilung einer gemeinsamen Version bzw. von Diskussionsbeiträgen kümmern müsste.

Das Passwort für das Wiki gäbe es dann wie von Dir, EQE-C41 vorgeschlagen im Gegenzug für die Übersendung einer Kopie der Durchfallurkunde ;)

Just my two cents worth,

Grüße B.
 
E

EPÜ2000-Schreiber

Guest
Wobei ich im Moment wirklich nichts mehr erkennen kann, was den kategorischen Ausschluss eines "fast" neuheitsschädlichen Automatenbechers als nächstliegenden Stand der Technik
Ich habe heute als erste Tat für meinen ersten EQE-Versuch das EPÜ2000 ausgedruckt, folgende Zeilen sind also unter Verwendung minimaler EPÜ-Kompetenz zustandegekommen:

Die Auswahl des "fast neuheitsschädlichen Automatenbechers" als nSdT schmeckt mir ein bisschen nach ex post facto Betrachtung, weil sie den Stand der Technik ausgehend vom anzugreifenden Patent betrachtet. Meinem Gefühl nach muss ich das Patent ausblenden, ohne es jedoch natürlich ganz aus dem Hirn streichen zu können, denn irgendwie muss ich ja wissen, wo ich hin will. Das verdeutlicht die Schizophrenie des Verfahrens schon recht gut.

In Kenntnis des Gegenstandes des anzugreifenden Patentes den Stand der Technik auszuwählen, der nur durch ein einziges Merkmal vom Patentgegenstand getrennt wird, dafür aber niemals demselben Zweck dienen könnte, ist m.E. ferner als einen Gegenstand, der demselben Zweck dient, aber durch ein Ausstattungsmerkmal mehr vom Gegenstand des Patentes getrennt ist. Immerhin befinden wir uns ja geistig am Priotag des anzugreifenden Patentes.

Ich kann daher die Präferenz des Lösungsweges über A4 nachvollziehen, finde aber beim besten Willen keine Begründung dafür, einen ebenfalls sehr gut nachvollziehbaren Weg gar nicht zu honorieren. Und ziemlich sicher wäre auch ich in die Falle getappt.

Es bleibt aber ein Trost: ich habe schlechte Patentanwälte kennengelernt, die die EQE beim ersten Versuch bestanden haben, und sehr gute, die sich mehrere Jahre die Zähne daran ausgebissen haben. Ich gehöre lieber zur zweiten Gruppe, zumal ich nicht (mehr) in einer so elitären Kanzlei bin, in der jemand, der nicht beim ersten Mal besteht, keine Zukunft mehr hat.
 
P

PingPong

Guest
Nachdem ich mir kurz mal einen Überblick über die bisherigen Beiträge hier im Forum verschafft habe, bin ich doch erstaunt, dass das Ergebnis des C-Teils soviel Betroffenheit ausgelöst hat.

Zwar bin auch ich als sogenannter Firstsitter "nur" durch den C-Teil durchgefallen, doch auf den Gedanken, ein Beschwerdeverfahren einzuleiten, bin ich noch nicht gekommen. Sicherlich ist es richtig, nicht alle Umstände kommentarlos und ergeben hinzunehmen, doch befürchte ich, dass ein Beschwerdeverfahren nicht unbedingt für den guten Ruf der Patentanwälte - vor allem in den diversen Ämtern - förderlich ist.
 
G

GAST_DELETE

Guest
PingPong schrieb:
doch befürchte ich, dass ein Beschwerdeverfahren nicht unbedingt für den guten Ruf der Patentanwälte - vor allem in den diversen Ämtern - förderlich ist.
Das ist natürlich ein Witz!?! Was kümmert mich mein verdammter RUF, wenn mein GELDBEUTEL auf dem Spiel steht...
 
P

PingPong

Guest
Meine Aussage war eigentlich nicht als Witz gemeint! Man muss doch nicht gleich wegen jeder Kleinigkeit, die einen stört, juristische Schritte einleiten.

Ich persönlich finde es halt nicht gut, dass sich einige in den Patentämtern regelmäßig über die Patentvertreter beschweren. Muss doch nicht sein!

Und was den Geldbeutel betrifft, so habe ich noch niemanden kennengelernt, der im IP-Bereich arbeitet und am Hungertuch nagt. Also Bitte!!!
 
G

GAST_DELETE

Guest
PingPong schrieb:
... doch befürchte ich, dass ein Beschwerdeverfahren nicht unbedingt für den guten Ruf der Patentanwälte - vor allem in den diversen Ämtern - förderlich ist.

Man muss doch nicht gleich wegen jeder Kleinigkeit, die einen stört, juristische Schritte einleiten.
Ich bin sprachlos ...
 
G

GAST_DELETE

Guest
PingPong schrieb:
Man muss doch nicht gleich wegen jeder Kleinigkeit, die einen stört, juristische Schritte einleiten.

Ich persönlich finde es halt nicht gut, dass sich einige in den Patentämtern regelmäßig über die Patentvertreter beschweren. Muss doch nicht sein!
Ja wenn das so ist, dann sollte ich vielleicht doch nicht in Beschwerde gehen wegen dem Zurückweisungsbeschluss der Patentanmeldung, die gerade vor mir liegt - nicht dass unser Ruf noch schlechter wird!
 
G

gast2000

Guest
PingPong schrieb:
Ich persönlich finde es halt nicht gut, dass sich einige in den Patentämtern regelmäßig über die Patentvertreter beschweren. Muss doch nicht sein!
Ich kenne auch einige Patentanwälte, die sich regelmäßig über den blühenden Unsinn aufregen, den sich die Prüfer in den Patentämtern leisten. Damit ist das Schuldkonto der Welt wieder zum Ausgleich gebracht...

(Natürlich gibt es viele Prüfer, die einen anständigen Job machen, genauso wie es viele Patentanwälte gibt, die auf konstruktive Zusammenarbeit mit den Ämtern aus sind. Es möge sich also bitte niemand zu nahe getreten fühlen;-))
 
P

PingPong

Guest
Ich kenne auch einige Patentanwälte, die sich regelmäßig über den blühenden Unsinn aufregen, den sich die Prüfer in den Patentämtern leisten. Damit ist das Schuldkonto der Welt wieder zum Ausgleich gebracht...
Klar sieht es auf der anderen Seite nicht anders aus... aber der Bezug auf das "Schuldkonto der Welt" ist recht unpassend :).

Aber im Ernst: Was kann eine Beschwerde in Bezug auf das Ergebnis des diesjährigen C-Teils bringen? Es ist schließlich nicht anzunehmen, dass die Prüfungsergebnisse sich hierdurch ändern. Auf jeden Fall ist die Ausarbeitung einer solchen Beschwerde sicherlich eine gute Übung....
 
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GAST_DELETE

Guest
PingPong schrieb:
Klar sieht es auf der anderen Seite nicht anders aus... aber der Bezug auf das "Schuldkonto der Welt" ist recht unpassend :).
Naja, dann nenne es halt "ausgleichende Gerechtigkeit"...;-)

PingPong schrieb:
Aber im Ernst: Was kann eine Beschwerde in Bezug auf das Ergebnis des diesjährigen C-Teils bringen? Es ist schließlich nicht anzunehmen, dass die Prüfungsergebnisse sich hierdurch ändern. Auf jeden Fall ist die Ausarbeitung einer solchen Beschwerde sicherlich eine gute Übung....
Damit hättest Du die Frage auch schon selbst beantwortet. Und weiterhin: Auch wenn es nicht zu einer Nachkorrektur kommt (was inder Tat nicht anzunehmen ist), könnte eine durchgefochtene Beschwerde die Rechtssicherheit der Prüfungsteilnehmer erhöhen, indem der Prüfungskommission etwas konkretere Vorgaben gemacht werden. Das wäre auch schon ein nettes Ergebnis.
 
P

PingPong

Guest
...könnte eine durchgefochtene Beschwerde die Rechtssicherheit der Prüfungsteilnehmer erhöhen, indem der Prüfungskommission etwas konkretere Vorgaben gemacht werden. Das wäre auch schon ein nettes Ergebnis.
Dem kann ich nur zustimmen!

Meiner Meinung nach ist es nur sehr Schade, dass immer gleich "Beschwerde" oder "EQE-Lobby" gerufen wird, wenn mal die Prüfung nicht so ausfällt, wie man es gerne hätte. Schließlich kommt spätestens im März diese Gelgenheit wieder durchzufallen :).
 
G

gast II

Guest
Genau. Und wenn mein Einspruch zurückgewiesen wird, weil ich nicht vom "richtigen" Stand der Technik aus gestartet bin, gehe ich natürlich auch nicht in Beschwerde.

Soll ich mir den Blödsinn nächstes Jahr wieder gefallen lassen?
 
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Gringo

Guest
Gast schrieb:
C42 schrieb:
... auf dem englischsprachigen EQE Forum (www.eqe-online.org) ist auch eine ähnliche Diskussion im Gange.
Wie kann ich mich denn da registrieren. Entweder ich bin blind oder zu doof ...
Ja, ich glaube, ich bin auch schon zu alt. Den Texten im Forum nach sollte man die Beiträge ohne Login zumindest lesen können. Ich sehe aber nur einen einzigen Eröffnungsbeitrag von einem Moderator.

Ich schätze, die SMS-Generation hätte die Situation mit einem Blick erfasst. Zum Glück sind die noch nicht alt genug für die Patentbranche.
 
G

Gast III

Guest
Gast II schrieb:
Genau. Und wenn mein Einspruch zurückgewiesen wird, weil ich nicht vom "richtigen" Stand der Technik aus gestartet bin, gehe ich natürlich auch nicht in Beschwerde.

Soll ich mir den Blödsinn nächstes Jahr wieder gefallen lassen?
Nun ja, Gegenstand des C-Teils ist nun mal, einen überzeugenden Einspruch auf die Beine zu stellen, der auch in erster Instanz aufgrund der vorgetragenen Begründung Aussicht auf Erfolg hat. Wenn man die überzeugende Argumentation erst mit der Beschwerde vorbringt, ist das sicherlich nur der zweitbeste Weg ;-)
 
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GAST_DELETE

Guest
Ob ich den Anspruch 2 von A3 oder von A4 aus angreife ist für das Ergebnis vollkommen egal: da ist keine eT notwendig, um zu dem Anspruchsgegenstand zu kommen. Zumindest wurde das hier und auch sonst noch nicht angezweifelt. Wie auch die kaum zu zählenden T-Entscheidungen zu diesem Thema entsprechend ausführen, ist es dann vollkommen ausreichend, wenn nur ein Angriff zieht. Daher würde ich in der Beschwerde erstmal bei meiner Argumentationslinie bleiben.
 
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