Liebe Prüfungskommission,
ich glaub, Sie haben das alles gut gemeint. Schließlich war A3 so gedacht, dass dort ein negatives Merkmal (nicht geeignet für heiße Getränke) eingebaut ist, dass eindeutig davon abhalten soll, A3 als nächstliegenden Stand der Technik zu verwenden - so verstehe ich wenigstens den Examiner's Report.
Aber da gibt es ein Probleme: diese fehlende Eignung für heiße Getränke ist der einzige Unterschied zur Erfindung. Es ist völlig klar, weshalb die Becher nicht geeignet sind - es steht ja drin - und aus jedem anderen Dokument des StdT ist ein für Heißgetränke geeignetes Material bekannt. Die Kombination mit einem dieser Dokumente ist also völlig trivial. Die Manschette aus A3 aber isoliert mit dem Bescher aus A4 zu kombinieren - ja, das geht sicher auch, aber dafür muß der Fachmann schon denken.
Zumindest die kategorische Aussage, dass A3 nicht nächster StdT sein kann, ist meiner Auffassung nach vor diesem Hintergrund nicht vertretbar.
Wenn A3 deswegen nicht hätte in Frage kommen sollen, hätte man vielleicht ein wirkliches Problem in A3 einbauen sollen - z.B. ein Satz in A3, dass die Manschette genau deswegen so toll funktioniert, weil sie auf dem spezifischen Material des Bechers nicht rutscht (wir erinnern uns, das Material ist für Heißgetränke nicht geeignet). Dann hätten wir ein wirkliches Vorurteil, das die Verwendung als nächstliegenden Stand der Technik verbietet. Wenn die Kommission dabei bleibt, nur einen Ansatz als den einzig wahren zu akzeptieren, nächstes Mal bitte also nicht nur einen als negatives Merkmal formulierten Unterschied, sondern eine wirkliche Lehre gegen die Erfindung.
... und 10 Punkte extra heilen die durch ungeschickte Aufgabenstellung verursachten Probleme nicht unbedingt, eine flexiblere Korrektur hingegen schon - wenn das mehr Zeit kostet, ist das sicher ein Problem, aber es sollte nicht das Problem der Prüflinge sein.