Hallo zusammen,
ich verfolge die Diskussion zum C-Teil 2007 mit großem Interesse.
Kurz zur Info: Ich bin im C-Teil durchgefallen mit 42 Punkten, wegen A3 als nlSdT. Die 10 Extrapunkte haben nicht gereicht, mit 45 hätte ich ausgleichen können.
Nachdem ich heute morgen die Statistik für das EQE 2007 entdeckt habe und bei den deutschen Firstsittern nur 22,3% alle vier Teile bestanden haben und beim C-Teil nur 32,2% durchgekommen sind, hat sich mir die Frage aufgedrängt, wie sähe die Statistik eigentlich aus, wenn es die 10 Extrapunkte nicht gegeben hätte!!!!
Ich gehe davon aus, dass sich die Zahlen nochmals halbieren würden. Dann kam die Überlegung, warum eigentlich 10 Extrapunkte und nicht 15 oder 20?????
Und dann war ich bei dem Punkt, dass die Extrapunkte reine Willkür der Prüfungskommission sind.
Soweit die Vorrede, jetzt zum Punkt Beschwerde. Bitte beachtet bei all Euren Diskussionen Art. 27 (1) VEP, der da heißt:
Gegen die Entscheidungen der Kommission und des Sekretariats kann nur wegen Verletzung dieser Vorschriften oder einer bei ihrer Durchführung anzuwendenden Bestimmung Beschwerde erhoben werden.
Für eine Beschwerde brauchen wir also eine Verletzung einer Vorschrift der VEP oder der dazugehörigen Ausführungsordnung. Allein, dass die Punkteverteilung ungerecht war und es auf alle Angriffe, die nicht von A4 als nlSdt ausgingen, Null Punkte gab, wird aus meiner Sicht nicht reichen.
Meine Überlegung ist, ob man eine Beschwerde nicht ausgehend von Art. 7 (6) VEP (Verweis auf Ausführungsordnung) iVm Regel 4(1) AusfO VEP begründet.
Regel 4 (1) AusfO VEP besagt, dass jede Arbeit vom betreffenden Prüfungsausschuss unter Zugrundelegung einer Punkteskala von 0 bis 100 zu bewerten ist. 10 pauschale Extrapunkte bedeuten aber eine Punkteskala von 10 bis 110!
Damit könnte man zu dem Punkt kommen, dass die 10 Extrapunkte unzulässig sind. So, was heißt das nun konkret:
1) Schlimmstensfalls ziehen Sie bei den Beschwerdeführenden die 10 Extrapunkte ab. Da nur Beschwerde eingelegt hat, der auch durchgefallen ist, ändert sich im Ergebnis nichts. Aber diese Watschn für die Prüfungskommission. Aua. Allein das ist mir die Beschwerde wert.
2) Die die durchgekommen sind, brauch nichts zu befürchten, da sie keine Beschwerde eingelegt haben.
3) Bestenfalls wird der C-Teil der Beschwerdeführenden nachkorrigiert mit einer hoffentlich differenzierteren Bewertung nachkorrigiert.
Den einzigen Haken, den ich bisher finden konnte ist, ob man mit 10 Extrapunkten beschwert ist. Ich meine es kommt auf das Ergebnis an sich an, um beschwert zu sein. Ich denke, dass ich mir die 370 Euro gönnen werde.