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  1. A

    Einsendeaufgabe Allgemeiner Gerichtsstand des T

    Bei einem Kfm (=nat. Person, und daher grundsätzlich anwendbar) ist der Sitz aus dem Handelsregister maßgeblich (hab ich irgendwo im Kommentar gelesen). Also Wohnort = Firmensitz (-> wenn dem nicht so wäre, hätte T, weil 17 nicht anwendbar, keinen Allgemeinen Gerichtsstand und das kann nicht...
  2. A

    Einsendeaufgabe 1. EA ZPO

    Hi Horst, die 30 punkte gibts, damit in summe 100 herauskommt :-) in 3b kommte es glaube ich darauf an, dass man was zu rechtskraft des ersten urteil schreibt, 322(1) UND 322(2) und dass man dann erkennt, dass die gegenforderung i.H.v. €400 in rechtskraft erwächst. d.h. 50€ können immer noch...
  3. A

    Einsendeaufgabe 1. EA ZPO

    Das würde ich auch so sehen. Aber im Zöllner Vor §511 Rn. 26-26b steht eben auch "Bei Eventualaufrechnung sind, wenn die Klage wegen dieser abgewiesen wird, beide Parteien in Höhe der Klageforderung beschwert, der Beklagte wg. §322(2)." Würde heißen, €400 => keine Berufung möglich Wichtiger...
  4. A

    Beschwerde gegen Resultat Teil D

    gibts auch ein Aktenzeichen dazu? _____ Von: EQE knapp durchfaller und dann doch besteher [mailto:@carookee.com] Gesendet: Mittwoch, 29. November 2006 12:08 An: FORUM - Aufgaben (Europäische Eignungsprüfung) Betreff: Re: Beschwerde gegen Resultat Teil D Meiner Beschwerde wurde...
  5. A

    Einsendeaufgabe 1. EA ZPO

    Richtig ist: 0€ => fehlendes Rechtsschutzbedürfnis. Horst liegt mit den 800€ dann richtig, wenn in unserem Fall 3 der Klage des V stattgegeben worden wäre. Dann ist K nämlich mit den 400€ die er jetzt an V bezahlen muss + den 400€ aus der Gegenfoderung beschwert. Falsch ist auf jeden Fall 850€.
  6. A

    Einsendeaufgabe 1. EA ZPO

    Schaut euch mal die Entscheidung BGHZ 48, 212, da steht in welcher Höhe der Beklagte in Frage 3a beschwert ist. Gruß ander
  7. A

    Einsendeaufgabe 1. EA ZPO

    Oh... ich hatte im Kopf, dass man für jede aufgabe je zwei Skripte braucht. Also, dann fehlen mir noch zwei Skripte. :-(
  8. A

    Kursübersicht 2.Ausbildungsjahr

    ja, das gesamt zivilrecht und das gesamt öff. recht. andere Frage: Hast Du zuviel Freizeit? _____ Von: enriquo [mailto:@carookee.com] Gesendet: Dienstag, 7. November 2006 14:49 An: FORUM - Aufgaben (Fernstudium Hagen) Betreff: Re: Kursübersicht 2.Ausbildungsjahr Zitat: Hallo...
  9. A

    Kursübersicht 2.Ausbildungsjahr

    zpo, uwg, kartellrecht europarecht, öff. recht _____ Von: enriquo [mailto:@carookee.com] Gesendet: Dienstag, 7. November 2006 11:43 An: FORUM - Aufgaben (Fernstudium Hagen) Betreff: Kursübersicht 2.Ausbildungsjahr Hallo, ich möchte gerne wissen, welche Fächer man im 2. Ausbildungsjahr...
  10. A

    Einsendeaufgabe Kurs Wettbewerbsrecht KE 1

    Hallo, wie ich festgestellt habe ich auch zu Art. 81 EGV etc. das Skript nicht aktuell. So gibt es etwa keine Einzelfreistellungsverfahren mehr. Diese wurden durch die sog. Legalausnahme ersetzt. Nachzulesen in der VO 1/2003...
  11. A

    Einsendeaufgabe Kurs Wettbewerbsrecht KE 1

    Bist Du schon bei der Einsendeaufgabe? Das geht ja ratz-fatz bei Dir....... Ich würde sagen, dass das Skript für die Lösung der Aufgabe reichen sollte (bzw. muss). Frage zurück: Für die erste Einsendeaufgabe ist doch nur das erste Skript relevant. oder hab ich was falsch verstanden...
  12. A

    Einsendeaufgabe Kurs Wettbewerbsrecht KE 1

    Hi zusammen, hab mal die ersten paar Seiten in den Fussbalpausen des 1. Skripts "Wettbewerbsrecht" gelesen. Die Skripte wurden so Mitte Juni verschickt. Nun habe ich mich doch tatsächlich interessiert was in den ganzen Normen des GWB nun tatsächlich steht. Und siehe da §§4-18 sind in der...
  13. A

    Einsendeaufgabe Aufgabe Gesellschaftsrecht Kurs 91033

    ich prüfe primär von wem k Zahlung verlangen kann (ich hab da glaube ich ca. 5 verschiedene Anspruchgrundlagen) eingangs in einem Satz "Vertrag wirksam zustandegekommen". Für die Frage selbst ist der Mangel schon wichtig, denn ohne mangel kein SE (dies aer auch nur ganz kurz). Bei den AGB...
  14. A

    Einsendeaufgabe KE07 Herausgabeanspruch

    Ich bin mir nicht sicher, ob das Anhandenkommen durch H auch den mittelbaren Besitz des F beendet. Ansonsten habe ich das so gelöst. (den mehrstufigen Besitz gem. §871 habe ich nicht berücksichtigt :-(( Gruß Ander _____ Von: Horst [mailto:@carookee.com] Gesendet: Dienstag, 24...
  15. A

    Einsendeaufgabe KE07 Herausgabeanspruch

    Ah, verstanden. D.h. in unserem Fall bleibt F immer mittelbarer Besitzer, während P, H und X nur unmittelbare Besitzer sein können ohne jemals mittelbare Besitzer zu werden. _____ Von: Horst [mailto:@carookee.com] Gesendet: Dienstag, 24. Januar 2006 13:50 An: FORUM - Aufgaben...
  16. A

    Einsendeaufgabe KE07 Herausgabeanspruch

    Hallo Horst, zu § 935 I Satz 2 stimme ich Dir zu (P = unmittelbarer Besitzer). Das Erkennen das unmittelbaren Besitzers P fand ich nicht so drametisch. Nachdem ich die notwendigen KE für die Klausr zusammenhabe, habe ich hab da eine etwas abenteuerliche Konstruktion über 688...
  17. A

    Einsendeaufgabe KE07 Herausgabeanspruch

    Hallo, hab die Aufgabe zwar schon abgeschickt, habe aber dennoch eine Frage. Es war ja zu prüfen, ob V Eigentümer ist und X Besitzer, damit V gegen X einen Anspruch aus 985 hat. Bei der Prüfung des X hätte doch der SV "X wiegert sich das Rad herauszugeben" gelangt. X hat gem. 854 die tats...
  18. A

    Einsendeaufgabe KE07 Herausgabeanspruch

    Das ist doch gerade die antwort zu 2b) 2a) fragt ja, nach welcher Norm sich der ETerwerb eines Dritten richtet? Der Vorbehaltskäufer ist ja noch gar nicht Eigentümer geworden. es ist doch nicht gefragt, wie der Dritte das Eigentum erwerben könnte. oder hab ich die Frage falsch verstande?
  19. A

    Einsendeaufgabe KE07 Herausgabeanspruch

    Da stimme ich Horst zu: Der Besitzaufgabewille des F §858 müsste dann korrespondieren zum Besitzübernahmewillen des P. Da man beides verneinen kann - oder zumindest über §858 den Besitzaufgabewille des F - bleibt der Besitz des Rades bei F (bis H das Rad zu sich nimmt). Zu Zusatzfrage a) kann...
  20. A

    Einsendeaufgabe KE07 Herausgabeanspruch

    meinst du nun "kein Besitzerwechsel." oder kein Eigentümerwechsel. weil Besitzerwechsel findet doch statt, zum der H das rad dann an x weiterverkauft _____ Von: Horst [mailto:@carookee.com] Gesendet: Freitag, 20. Januar 2006 17:12 An: FORUM - Aufgaben (Fernstudium Hagen) Betreff: Re: KE07...
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