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  1. Hans35

    EPÜ Erste Anmeldung nach Art. 87(4) EPÜ

    Gemäß R139 betrifft die Frage, ob Fehler offensichtlich sind, nur Beschreibung, Ansprüche und Zeichnung. Dies deshalb, weil die Offenbarung der Erfindung nicht geändert werden darf. Andere Angaben sind davon nicht betroffen. Ein anderer Problemkreis ist der, dass Anträge ggf. ausgelegt werden...
  2. Hans35

    EPÜ Erste Anmeldung nach Art. 87(4) EPÜ

    Bei der Prioritätserklärung geht es nicht um offensichtliche Fehler. Entweder wurde eine Anmeldung hinterlegt, die mit den in der Prioritätserklärung gemachten Angaben übereinstimmt (und auch die Anmelderidentität bzw. der Rechtsübergang ist korrekt), dann ist diese Prioritätserklärung wirksam...
  3. Hans35

    EPÜ Erste Anmeldung nach Art. 87(4) EPÜ

    Nach meiner Auffassung kann man eine Prioritätserklärung, die alle an sie zu stellenden Anforderungen erfüllt, nicht durch eine "Berichtigung" rückwirkend ungeschehen machen, sondern nur ex nunc auf diese Priorität verzichten. Anders wäre es bei der Berichtigung eines Zahlendreher im...
  4. Hans35

    EPÜ Erste Anmeldung nach Art. 87(4) EPÜ

    Ich würde davon ausgehen, dass es eine "Berichtigung" einer Prioritätserklärung im Sinne R139 nicht gibt, falls die zunächst eingereichte Prioritätserklärung auf eine tatsächlich existierende Anmeldung verweist (z.B. wegen einer Verwechselung). In diesem Fall muss ein "Berichtigungsantrag"...
  5. Hans35

    EPÜ Priorität für technischen Effekt

    Dann verstehe ich jetzt mal unter einem "Effekt" eine Erklärung, warum der beansprucht Gegenstand "funktioniert". Selbst wenn man unter dem "Gegenstand der Anmeldung" (bzw. nach der Erteilung unter dem "Gegenstand des Patents") ganz eingeschränkt nur das versteht, was beansprucht wird (und...
  6. Hans35

    EPÜ Priorität für technischen Effekt

    Was soll denn ein "technischer Effekt" sein? Ein Naturgesetz? Und wieso Priorität? Patentfähig ist (in EP/DE) nur eine Erfindung, also Lehre zum technischen Handeln. Und nur für diese kann ggf. ein Anmelder im Rahmen der Erteilung eines Patents das Prioritätsrecht genießen, wobei die Lehre in...
  7. Hans35

    EPÜ Erste Anmeldung nach Art. 87(4) EPÜ

    Das mag sein, zumal wir ja den Fall diskutieren, dass die zurückgenommene Anmeldung doch noch offengelegt wird. Gemeint ist hier natürlich, dass man nicht regelmäßig durch Akteneinsicht in die fragliche Nachanmeldung von dieser nicht in Anspruch genommenen Prioritätsanmeldung etwas erfahren...
  8. Hans35

    EPÜ Erste Anmeldung nach Art. 87(4) EPÜ

    Diese richtet sich nach R52 EPÜ. Steht dem Anmelder an sich die Priorität aus der (weggefallenen) Anmeldung zu, wird sie aber nicht durch eine Prioritätserklärung auch in Anspruch genommen, so entfaltet das keinerlei Wirkung, auch nicht für 87(4) EPÜ. Denn es erfährt ja niemand von der Existenz...
  9. Hans35

    EPÜ Erste Anmeldung nach Art. 87(4) EPÜ

    Wiedereinsetzung in die Prioritätsfrist ist möglich, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist zwischen der Wirksamkeit der Priorität und der Wirksamkeit der Prioritätserklärung (die auch den Offenlegungstag bestimmt) zu unterscheiden. Nach meiner Auffassung genügt die...
  10. Hans35

    EPÜ Erste Anmeldung nach Art. 87(4) EPÜ

    Art. 4 D (4) PVÜ: Jedes Verbandsland bestimmt die Folgen der Nichtbeachtung der in diesem Artikel vorgesehenen Förmlichkeiten; jedoch dürfen diese Folgen über den Verlust des Prioritätsrechts nicht hinausgehen. Wiedereinsetzung u.ä. ist also grundsätzlich zulässig, mag aber in einzelnen Ländern...
  11. Hans35

    EPÜ Erste Anmeldung nach Art. 87(4) EPÜ

    Kommt drauf an, was du mit "wirksam" meinst. Die Antwort lautet "ja", wenn die formalen Erfordernisse erfüllt sind, insbes. Fristen, die Anmelderidentität und das Einreichen einer Kopie der Erstanmeldung. Dabei mag letzteres ausschlaggebend sein, weil so der Inhalt der Erstanmeldung überliefert...
  12. Hans35

    EPÜ Erste Anmeldung - Allgemein

    Nein, das weiß man erst, wen unabänderlich feststeht, welche Anmeldung die Voraussetzungen für eine Erstanmeldung erfüllt. Sobald EP2 oder EP3 die Priorität aus EP1 in Anspruch nimmt, steht EP1 (und nicht EP2) als Erstanmeldung fest, weil dann EP1 ja nicht mehr "folgenlos" ist. Geschieht dies...
  13. Hans35

    EPÜ Erste Anmeldung - Allgemein

    Das passt dann ja zusammen.
  14. Hans35

    EPÜ Erste Anmeldung - Allgemein

    Für diese Auslegung spricht doch einiges. Es wäre zu überlegen, ob Art 54(3) EPÜ, also wenn es um die Neuheitsschädlichkeit einer nachveröffentlichten älteren Anmeldung geht, in gleicher Weise auszulegen ist. Das würde bedeuten, dass eine nachveröffentlichte ältere Anmeldung nur dann...
  15. Hans35

    EPÜ Erste Anmeldung - Allgemein

    In der deutschen Fassung von Art. 87 (4) EPÜ heißt es "und zwar bevor sie (die erste Anmeldung) öffentlich ausgelegt worden ist", und es ist m.E. nicht eindeutig, ob sich "bevor" grammatikalisch auf die Rücknahme (bzw. Wegfall) der ersten Anmeldung bezieht (gemäß Fip), oder doch auf die...
  16. Hans35

    EPÜ Die erste Anmeldung - Bei verschiedenen Gegenständen

    Wenn die beanspruchte Erfindung in EP2 enthalten ist, nicht aber in EP1, dann konnte die Priorität dort auch nicht beansprucht werden. EP2 ist dann Erstoffenbarung dieser Erfindung, auch wenn EP2 für eine andere Erfindung die Priorität von EP1 in Anspruch genommen hat. EP2 erzeugt also für einen...
  17. Hans35

    EPÜ Teilpriorität II - Zahlenbereich

    Der jeweilige Anmelder sollte sich jedenfalls fragen, welche Gründe und Vorteile für seine Anmeldung es gibt, die es rechtfertigen können, bei Zahlenangaben von der Prio-Anmeldung abzuweichen. Wenn er nachträglich wirklich etwas besser weiß, dann darf er sich nicht wundern, wenn die Priorität...
  18. Hans35

    EPÜ Teilpriorität II - Zahlenbereich

    Mit solchen quantitativen Anforderungen, für die es keine rechten Maßstäbe gibt, kann ich irgendwie nichts anfangen. Das hört sich für mich genau so an, wie wenn "die Erfindungshöhe hoch genug" sein muss. (Das hat sich ja mit der Definition "durch den Stand der Technik nahegelegt" ziemlich...
  19. Hans35

    EPÜ Teilpriorität II - Zahlenbereich

    Die Beispiele dafür, dass die die Priorität bei einschränkenden Bereichsangaben nicht hält (wie etwa im Beispiel "RT-200°C" / "80-200°C") stammen, soweit ich das noch einmal angeschaut habe, alle aus der Chemie, und betraf dann Fälle, wo irgendetwas in Abhängigkeit von dem fraglichen Parameter...
  20. Hans35

    EPÜ Teilpriorität II - Zahlenbereich

    Keineswegs. Hier handelt es sich, wenn ich es richtig sehe, um eine chemische Reaktion ("heat treating"), von der a priori anzunehmen ist, dass sie bei unterschiedlichen Temperaturen unterschiedlich abläuft. Daher wird der Anspruch "80-200°C", der den (vielleicht bzgl. der Ausbeute...
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