Also nochmal: Es ist die Aufgabe der Erfindung, "Mittel zur Festlegung von Richtung und maximaler Stärke des Kraftstoßes" anzugeben, s. zugehöriges Kompendium S. 11, Z. 7-10; S. 39, Abs. 2, Z. 4-5; S. 43, Abs. 3;S. 47, 2. Abs. v.u.
Die Musterlösung des Bewerbers wiederholt zwar immerhin die...