Wo steht das denn? Es gilt doch nach J 4/91 nur, dass nicht der Fälligkeitstag auf den nächsten "Arbeitstag" verschoben wird, sondern nur der letzte Tag, bis wann die gültige Zahlung vorgenommen werden kann, falls das EPA keine Post im Sinne von R 134(1), (2), oder (4) erhalten kann.
Das ist...