Nein, diese Interpretation trägt nicht.
Das Ziel ist, dass Geheimpatente, solange sie noch geheim sind, nur neuheitsschädlich sein sollen, auch wenn die 18 Monatsfrist schon abgelaufen ist. Deshalb dieses komplizierte Konstrukt in § 3 Abs. 2 PatG. Siehe z.B. Benkard, PatG, 10. Auflage 2006, § 3...