Leider nein. Nach § 134 BGB ist ein entsprechender Vertrag teilnichtig. Dazu gibt es sogar OLG Entscheidungen (siehe Feuerich/Weyland BRAO, 8. Auflage, § 59a BRAO).
Natürlich dürfen sich European Patent Attorneys zusammenschließen. Wenn aber einer davon deutscher PA ist, gilt für den...