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  1. Lysios

    ArbnErfG Erfindervergütung bei Arbeitnehmern mit mehreren Arbeitgebern

    Ich verstehe das Konstrukt von Bartenbach und der LG München-Entscheidung so: Wenn F und H die Erfindung jeweils von P in Anspruch nehmen, dann müssen sie jeweils nach dem Wortlaut des Gesetzes alle vermögenswerten Rechte von P auf sich überleiten und treten dadurch entsprechend in eine...
  2. Lysios

    ArbnErfG Erfindervergütung bei Arbeitnehmern mit mehreren Arbeitgebern

    Warum denn nicht? Solange F und H nicht vorsätzlich handeln, um ihre Vergütungspflichten zu minimieren, steht es ihnen doch jeweils frei, wie sie die Erfindung zu verwerten. Am Ende zählt hier für H nur der Verkaufspreis als Nutzung der Erfindung. Aufgrund welcher wirtschaftlichen Überlegungen...
  3. Lysios

    ArbnErfG Erfindervergütung bei Arbeitnehmern mit mehreren Arbeitgebern

    Vielleicht sind das für ihn nur Peanuts und sein Interesse lag mehr darin, die 5% Anteil bei F unterzubringen, weil er (vielleicht zu Recht) glaubt, dass dort viel mehr Vergütung zu holen ist. Wenn H darauf besteht, P mit 10% Anteil zu vergüten, dann ist es die beste Lösung, P zu überzeugen...
  4. Lysios

    ArbnErfG Erfindervergütung bei Arbeitnehmern mit mehreren Arbeitgebern

    Wenn H, F, P und D dann auch noch akzeptieren, dass P nur mit jeweils 5% von H und F vergütet wird, dann spricht doch nichts gegen Deine Wunschlösung. Entscheidend ist doch nur, dass sich alle einig sind und das auch unterschreiben.
  5. Lysios

    ArbnErfG Erfindervergütung bei Arbeitnehmern mit mehreren Arbeitgebern

    Das ist doch genau das Problem: Die können sich nicht einfach dahingehend einigen, dass die Rechtslage in Bezug auf die Erfinder geändert wird. Der Grundsatz ist der, dass sich die Erfinder selbst über ihre Miterfinderanteile einigen müssen. Der Dienstherr kann nur in der Vergütungsvereinbarung...
  6. Lysios

    ArbnErfG Erfindervergütung bei Arbeitnehmern mit mehreren Arbeitgebern

    Wieso sollten die ihm rechtlich nicht zustehen? Es ist doch so, dass die Miterfinderanteile des P zuerst diesem gehören. Das Gesetz erlaubt aber nun H, diese dem P einfach wegzunehmen. Der Wortlaut des Gesetzes ist eindeutig: Wenn schon weggenommen wird, dann nur alle vermögenswerte Rechte des...
  7. Lysios

    ArbnErfG Erfindervergütung bei Arbeitnehmern mit mehreren Arbeitgebern

    Naja, ganz so einfach ist das Gelaber nicht. So heißt es z.B. im Bartenbach in § 1 ArbEG Rn. 20: "Auch das BAG differenziert bei Mehrfachfunktionen einer Person nach Rechtsverhältnissen und lässt für die Beurteilung jeweils dasjenige entscheidend sein, aus dem der Anspruch hergeleitet wird...
  8. Lysios

    ArbnErfG Erfindervergütung bei Arbeitnehmern mit mehreren Arbeitgebern

    Also das Thema ist bislang nach meinem Verständnis umstritten. Siehe z.B. Fn 95 zu § 1 ArbEG im Bartenbach/Volz, ArbEG, 5. Auflage: "Ebenso LG München v. 11.11.2010 – 7 O 20114/08, (unveröffentl.). Demgegenüber ordnen Volmer/Gaul (Rn. 48 zu § 1 u. 24 f. zu § 5) die Erfindung unter dem...
  9. Lysios

    ArbnErfG Erfindervergütung bei Arbeitnehmern mit mehreren Arbeitgebern

    Ja, das ist unschön. Aber wer würde hier unterstellen, H hätte das absichtlich so gelöst, um P Vorteile ggü. D in Bezug auf die Erfindervergütung zu verschaffen? Zudem spricht aus meiner Sicht die Beteiligung von zwei Bediensteten der H eher dafür, dass diese in der besseren Position war. In §...
  10. Lysios

    ArbnErfG Erfindervergütung bei Arbeitnehmern mit mehreren Arbeitgebern

    Weil der Vergütungsanspruch nur daran gemessen wird, welchen wirtschaftlichen Vorteil die H hatte. Der wirtschaftliche Vorteil wird hier dadurch eingeschränkt, dass eben F Mitinhaberin werden musste. Andernfalls wäre H ohne Rechtsgrund auf Kosten der F bereichert gewesen. Die Frage ist jetzt...
  11. Lysios

    ArbnErfG Erfindervergütung bei Arbeitnehmern mit mehreren Arbeitgebern

    Nein, man muss hier zwei Ebenen unterscheiden: Einmal das rechtliche Verhältnis zwischen den Miterfindern und ihren jeweiligen Dienstherren und zum anderen das Verhältnis zwischen den Dienstherren. Die Rechte an der Erfindung liegen originär bei den Erfindern (§ 7 PatG), die eine...
  12. Lysios

    ArbnErfG Erfindervergütung bei Arbeitnehmern mit mehreren Arbeitgebern

    OK. Das ist eine interessante Frage, deshalb kann man das hier diskutieren. Ich bezweifele, dass es für diesen Fall Rechtsprechung oder Veröffentlichungen gibt. Nach meiner Meinung ist die Summe aber gemäß den Miterfinderanteilen aufzuteilen (so steht das auch pauschal in jedem Kommentar und...
  13. Lysios

    US Amerikanischer Miterfinder

    Änderungen sind zwar grundsätzlich möglich. Aber so können jedenfalls später erst gar keine keine Zweifel aufkommen, was nun konkret von der Lizenz umfasst war und was nicht.
  14. Lysios

    US Amerikanischer Miterfinder

    Es gibt nicht selten Miterfinderkonstellationen, bei denen dann gleich mehrere problematische Länder mit solchen Erstanmeldungserfordernissen (USA, Frankreich, China, Indien, Russland etc.) betroffen sind. Da kommt man um solche Foreign Filing Licenses, die oftmals möglich sind, ja gar nicht...
  15. Lysios

    US Amerikanischer Miterfinder

    Das steht doch alles in dem von mir angegebenen Link zum MPEP. Hast Du das nicht gelesen? Dort wird z.B. 35 U.S.C. 184 zitiert. Das ist § 184 des U.S. Patentgesetzes (Title 35 des U.S. Codes; die haben alle Bundesgesetze sehr schön von 1 bis 54 nummeriert, so dass man diese eindeutig...
  16. Lysios

    US Amerikanischer Miterfinder

    Nein. Es gibt aber eine solche Verpflichtung unabhängig von der Staatsbürgerschaft, falls Teile der Erfindung in USA entstanden sind und man die Erfindung auch in USA patentieren möchte. Die übliche Lösung für diesen Fall besteht in einer noch relativ kostengünstigen Foreing Filing License...
  17. Lysios

    ArbnErfG Gleichzeitige Nutzung und Lizenzvergabe

    Zitat, Bartenbach/Volz, ArbEG, 5. Auflage 2013, § 9 Rn 187.1: "Räumt der Arbeitgeber verbundenen Unternehmen ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht gegen Zahlung von Lizenzgebühren ein, so sind diese Lizenzeinnahmen nach den allgemeinen Grundsätzen der RL Nrn. 14, 15 ... zu vergüten...
  18. Lysios

    Zugelassener Vertreter

    Aufgrund der Vielzahl der einschlägigen Normen verzichte ich auf deren Angabe. Für den Fall 2 muss man ganz klar mit JA antworten. Die deutschen Vorschriften werden hier vom EPÜ als lex specialis verdrängt. Für den Fall 1 muss man klar zwischen dem Geschäftsbesorgungsvertrag und der Vollmacht...
  19. Lysios

    EPÜ Unitary Patent Court später kompetent für ALLE europäischen Patente

    Genauso wird es kommen. Das ist auch teilweise politisch so beabsichtigt: Es soll nur noch das EU-Patent verwendet werden und nicht mehr das Bündelpatent. Im Gegensatz zu den meisten Politikern glauben aber viele Patentexperten, dass dies sehr wahrscheinlich dazu führen wird, dass bestimmte...
  20. Lysios

    Copy + paste bei Patentanmeldungen

    Hier kommt ja nur der § 45 Abs. 1 UrhG in Betracht. Dann gilt aber trotzdem nach § 63 Abs. 1 S. 1 UrhG, dass eine Quellenangabe notwendig ist. Im übrigen bin ich sehr zuversichtlich, dass die Argumentation mit der konkludenten Einwilligung in die freie Benutzung der US Patentschrift an...
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