Mit dieser Auffassung befindest Du Dich in prominenter Gesellschaft. Siehe nur Kraßer/Ann, Patentrecht
7. Auflage 2016, § 18 Rn. 11f. (m.w.N.):
"Ob eine Tätigkeit eine erfinderische ist, richtet sich nicht nach ihrem Verlauf, sondern allein nach ihrem Ergebnis. Immer, aber auch nur dann, wenn...