Suchergebnisse

  1. Lysios

    Hagen-Studium VOR der Ausbildung

    Inwieweit es überhaupt realistisch ist, dass jemand eine solche Ausbildungserklärung für die ferne Zukunft abgeben würde, sei einmal dahingestellt. Ob dann auch die Zulassung nur mit Wirkung auf den Ausbildungsbeginn in dieser fernen Zukunft erteilt würde, sei ebenfalls dahingestellt. Was aber...
  2. Lysios

    EPÜ UPC und Brexit

    AW: EuGH kann nur EU-Recht anwenden Also davon höre ich jetzt zum ersten Mal. Ich dachte allen ist klar, dass es hier nur um die Vorlagepflicht und Vorlagemöglichkeit von Gerichten nach Art. 267 AEUV i.V.m. Art. 19 Abs. 3 lit. b EUV geht. Art. 20 und 21 EPGÜ heben das doch ausdrücklich hervor...
  3. Lysios

    Patent als Verbietungsrecht im Lichte von § 9 S. 1 PatG und § 11(1) GebrMG

    Also laut Kraßer, Lehrbuch des Patentrechts, 6. Auflage (die 7. Auflage mit neuem Autor Ann habe ich noch nicht), ist das "positive Benutzungsrecht" aber die h.M. (siehe § 33 I c Verbietungsrecht und Benutzungsrecht, S. 744 ff., insbesondere § 33 I c 2). Dort findet sich auch die detaillierte...
  4. Lysios

    Art 134(8) EPÜ

    Wenn man die Travaux Préparatoires des EPÜ 1973 heranzieht (https://www.epo.org/law-practice/legal-texts/archive/epc-1973/traveaux_de.html), kommt man zu dem Schluss, dass nur die Staaten erfasst sind, in denen das EPA selbst Verfahren durchführt, oder von einem nationalen Amt nach dem...
  5. Lysios

    Berufliche Praxis Ausbildung zum Patentanwalt gemäß §158 PAO

    Fitzner bezieht sich aber auf Patentanwälte. Für mich ist das daher die h.M. Ich halte es mit Fitzner und sehe die Beratungsleistung im Vordergrund. Beim Beispiel Patentanmeldung äußert sich dies etwa darin, dass i.d.R. noch umfangreiche Diskussionen mit den Erfindern notwendig sind, um die...
  6. Lysios

    Berufliche Praxis Ausbildung zum Patentanwalt gemäß §158 PAO

    @PatFragen Um mir Zeit und Aufwand zu sparen, zitiere ich jetzt einfach mal Fitzner, "Der Patentanwalt", 3. Auflage (die 4. Auflage habe ich nicht im Zugriff), S. 57 (Rn. 182 f.): "In aller Regel hat die Geschäftsbesorgung den Charakter eines Dienstvertrages. ... es kommt darauf an, dass der...
  7. Lysios

    Berufliche Praxis Ausbildung zum Patentanwalt gemäß §158 PAO

    Die Behandlung beim Zahnersatz gilt oftmals als medizinisch nicht notwendig und daher als rein kosmetisch. Es sind dann §§630a ff. nicht anwendbar. Aber auch für diesen Fall sagt der BGH, dass es sich um einen Dienstvertrag handelt. Ja. Das sind aber abstrakte, formale Richtlinien. Mit...
  8. Lysios

    Berufliche Praxis Ausbildung zum Patentanwalt gemäß §158 PAO

    @PatFragen Die Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag ist in vielen Fällen sehr schwierig. Selbst beim Zahnarzt liegt nach Auffassung des BGH in der Regel ein Dienstleistungsvertrag vor, weil der Zahnarzt wie jeder Arzt grundsätzlich Dienste höherer Art erbringt, obwohl man...
  9. Lysios

    Rechtsübergang im Prioritätsintervall

    Da sollte man vorsichtig sein. Eine BGB-Gesellschaft kann auch konkludent vereinbart worden sein. Typisches Beispiel ist die Entstehung einer Erfindung bei irgendeiner Art von Kooperation: Dann ist die Erfindung ohne gesonderte Regelung Gesamthandsvermögen der durch die Kooperation geschaffenen...
  10. Lysios

    Rechtsübergang im Prioritätsintervall

    Das hängt letztlich davon ab, wie die aktuelle Rechtslage ist. Wenn es eine BGB-Gesellschaft in Bezug auf die Rechte an der Erfindung ist, dann hat A u.U. kein eigenes Nutzungsrecht. Wenn es aber nur eine Bruchteilsgemeinschaft ist, dann hat A jetzt schon ein eigenes Nutzungsrecht. Nur...
  11. Lysios

    Rechtsübergang im Prioritätsintervall

    Gerade für Konzerne ist es empfehlenswert, für jede einzelne Erfindung, die angemeldet wird, eine schriftliche Übertragungserklärung vorzunehmen (hier kann man dann auch ein In-sich-Geschäft i.S.d. § 181 BGB vornehmen). Dann kommt man gar nicht erst in die Verlegenheit (z.B. bei Streitigkeiten...
  12. Lysios

    Rechtsübergang im Prioritätsintervall

    Also mir ist in meiner Praxis eine reine Übertragung des Prioritätsrechts noch nie untergekommen. Bzgl. der zitierten Rechtsprechung ist Dir aber doch schon klar, dass der Anmelder nach § 7 Abs. 1 PatG und Art. 60 Abs. 3 EPÜ unwiderleglich als berechtigt gilt? Insoweit kann der BGH in der...
  13. Lysios

    Rechtsübergang im Prioritätsintervall

    Weil das Prioritätsrecht nur erlaubt, die Priorität als Zeitrang in Anspruch zu nehmen. Es erlaubt aber nicht, überhaupt eine Anmeldung einzureichen. Dafür muss B materiell berechtigt sein, was eben nur durch Übertragung der Rechte an der Erfindung oder explizite Einwilligung auch von A möglich ist.
  14. Lysios

    Rechtsübergang im Prioritätsintervall

    Das hat doch gar keiner bezweifelt. Dass ohne Zustimmung des Arbeitnehmers immer der Arbeitgeber ggü. dem Arbeitnehmer in der Pflicht bleibt, ist doch klar. Hier ging es doch darum, ob der Erwerber ggü. dem Abtretenden auch finanziell für den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers aufkommen muss...
  15. Lysios

    Rechtsübergang im Prioritätsintervall

    Genau um diese Pflicht, die Vergütung für die Arbeitnehmer aus dem Verkaufserlös zu übernehmen, geht es doch. Das ist doch für den Verkäufer schön praktisch, wenn er sich diesem Problem so einfach entledigen kann. Das bedeutet dann, dass der Erwerber die entsprechende Summe zusätzlich zum...
  16. Lysios

    Rechtsübergang im Prioritätsintervall

    Sehe ich auch so. Aber wenn, wie vorgeschlagen, alle Pflichten aus der Anmeldungen auch mit übernommen werden sollen, dann ist doch auch die Vergütungspflicht erfasst. Weil die Rechte aus der Anmeldung auf Deutschland beschränkt sind. Mit viel gutem Willen kann man vielleicht noch...
  17. Lysios

    Rechtsübergang im Prioritätsintervall

    Weil die Ausgangsfrage sich nicht bloß auf die Übertragung des Prioritätsrechts sondern auf die Übertragung der Anteile von A bezogen hat. Ich kann mir auch nur wenig praktische Beispiele vorstellen, wo zwar das Prioritätsrecht übertragen wird, die materielle Berechtigung an der Erfindung aber...
  18. Lysios

    Rechtsübergang im Prioritätsintervall

    Also da würde ich mich als B weigern. Warum sollen denn Pflichten wie etwa die Arbeitnehmererfindervergütung mit übergehen? Außerdem sind doch alle Rechte an der Erfindung (inklusive Prioritätsrecht), so wie Sie angemeldet wurde, und nicht bloß das Recht aus der Anmeldung zu übertragen. Dann...
  19. Lysios

    ArbnErfG Erfindervergütung bei Arbeitnehmern mit mehreren Arbeitgebern

    Ganz ehrlich, ich wollte das gestern schon schreiben. Ich habe dann aber mit mir gerungen, so viel Know How preiszugeben, dass dann insbesondere für Arbeitnehmererfinder im Internet dauerhaft verfügbar ist. Aber diese Diskussion führt wohl sonst zu keinem Ende und vielleicht findet man es über...
  20. Lysios

    ArbnErfG Erfindervergütung bei Arbeitnehmern mit mehreren Arbeitgebern

    Genauso ist es (vorausgesetzt, es verhält sich wirklich so, dass die Erfindung in Bezug auf P und H eine Diensterfindung ist; das würde ein Gericht als erstes zu entkräften versuchen). Es gibt viele Gründe, warum sich Arbeitgeber/Dienstherren vorbehalten wollen, eine entgeltliche...
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