Z.B. laut RAK München gilt aber nur:
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat klargestellt: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind Teil der kritischen Infrastruktur und berechtigt, eine Notbetreuung in Kita und Schule in Anspruch zu nehmen, sofern ihre Tätigkeit...