Auch dazu habe ich mich oben schon geäußert. Wie Du in einem Kommentar nachlesen kannst, ist es eine Frage der freien Beweiswürdigung, ob der Einspruch zum Verzicht geführt hat. Und m.E. würden die Beweise hier so gewürdigt, dass nicht der Einspruch selbst zum Verzicht geführt hat, sondern der...