Ich dachte eigentlich, dass sei der Grund dafür: Benkard PatG/Schäfers, 11. Aufl. 2015, PatG § 40 Rn. 17
"Der BGH hat im Übrigen auch zutreffend festgestellt, dass wesentlicher Zweck der Vorschrift nicht die Vermeidung von Doppelpatentierungen sein könne, sondern dass es darum gehe, eine...