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  1. H

    Und ncoh einer...

    Sachverhalt: A tätigt EP-Anmeldung am 14.12.07 (nach EPÜ2000). B tätigt EP-Anmeldung am 2.1.08 (nach Beitritt Kroatien und Norwegen). Beide Anmeldungen sind zufälligerweise identisch. Priojahr ist abgelaufen, keine Nachanmeldungen in Norwegen und Kroatien mehr für A möglich. Bekommt B in...
  2. H

    Einander widersprechende Verfahrenserklärungen

    In Auslegung der DeltaPatents-Antwort kam mir auch schon die Befürchtung, dass es sich tatsächlich darauf reduziert. Insofern wären die Antworten dann wirklich I) Ja. II) b) (da letzte Fassung) und III) "Wir machen Pause und Sie einigen sich erstmal." Einige Anwälte vertreten allerdings...
  3. H

    Einander widersprechende Verfahrenserklärungen

    Mal wieder was nettes: Sachverhalt: I) Europäische Patentanmeldung oder auch ein Patent im Einspruchsverfahren hat zwei gemeinsame Anmelder A (erstgenannt und damit gemeinsamer Vertreter) und B. B reicht im Prüfungsverfahren/Einspruchsverfahren neue Ansprüche ein. Berücksichtigt das EPA die...
  4. H

    EPA-Einspruchsbeschwerdeverhandlung vor der TBK -- Protokoll

    Es gibt keinen Pflichtinhalt, siehe Regel 124(1) "soll". Also kommt auch nicht mehr als nötig rein. Im Endeffekt nur die Anträge. Ist bei deutschen Verhandlungen auch so. Ausnahme sind Zeugenvernahmen und Dinge, die explizit ins Protokoll gefordert werden.
  5. H

    A. 133(2) EPÜ - Einreichung von Unterlagen ohne Vertreter

    Interessante Frage. Nach R. 57(h) bzw. auch direkt Art. 90(3) wird das aber schon beim Eingang geprüft und man kommt allein deshalb nicht drumrum. Ohne R. 57(h) und Art. 90(3) würde es aber m.E. gehen: Stellt man auch Prüfungsantrag schon mit Anmeldung, also vor dem Recherchenergebnis, muss...
  6. H

    A. 133(2) EPÜ - Einreichung von Unterlagen ohne Vertreter

    Habe mal Singer/Stauder bemüht: Begriff "Anmeldung" wird weit ausgelegt, also im Sinne der R.41. Auch Übermittlung von Abbuchungsaufträgen fällt drunter (Zahlung geht ja eh von jedem). Allerdings nur, wenn diese Dokumente zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden!! Werden sie später...
  7. H

    A. 133(2) EPÜ - Einreichung von Unterlagen ohne Vertreter

    Ich meine eigentlich folgendes: Deltapatents sagt, man darf diejenigen Unterlagen ohne Vertreter einreichen, die man zur Anerkennung eines Anmeldetags (Art. 80, R.40) braucht. Das sind Prioerklärung und Erfindernennung aber definitv nicht. Wenn man Prioerklärung und Erfindernennung aber...
  8. H

    Durchführungsvorschriften vs. Neufassung Beschlüsse bei EQE

    Die Sonderausgabe 3 und die Beilage zu Abl 10/07 (Laufendes Konto usw.) sowie die VOBK und VOGBK scheinen mir auch die wichtigsten zu sein, eben weil sie neu sind. In der DVen fand ich bisher nur die Erstreckungsverordnungen (manchmal braucht man sie) und die RA 5/93 (Fristberechnung, der...
  9. H

    R. 142(4) EPÜ und Prüfungsantrag

    Ich denke Ihr wisst es sowieso, aber der guten Ordnung halber wollte ich nochmal alle auf die erste Ergänzungslieferung zum Kley aufmerksam machen, die im Januar rauskam. Neben einigen Austauschseiten enthält sie auch eine kommentierte Gebührenordnung, die üblichen EPA-Formulare, die...
  10. H

    R. 142(4) EPÜ und Prüfungsantrag

    Das liegt wie gesagt daran, dass nicht auf einen Kalendertag bestimmter Zahl (etwa den 28.), sondern auf "den letzten Tag des Monats" abgestellt wird. Das hat eine eigene Bedeutung ähnlich wie "Ende des Monats" bei Fristberechnung nach PatG, ZPO, BGB. Warum R.134(1) allerdings anwendbar sein...
  11. H

    Patentverletzung oder nicht?

    B hat die geschuldete Leistung doch schon erbracht (die Maschine steht doch bei C). Außerdem dürfte ein Patentschutz keine Unmöglichkeit im Sinne des § 275 begründen. B kann ja leisten, er darf es nur nicht (zumindest nicht ohne Genehmigung des A). Vorrausetzung des § 275 ist soweit ich noch...
  12. H

    Patentverletzung oder nicht?

    Besitz und Gebrauch fällt doch auch § 9 PatG. Insofern könnte man wohl ab Erteilung einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Das erscheint zwar zunächst ungerecht, jedoch entstehen m.E. zivilrechtliche Ansprüche von C an B. Zum einen könnte man es evtl über die Mängelhaftung § 437 BGB usw...
  13. H

    R. 142(4) EPÜ und Prüfungsantrag

    Nun, wie es geht, steht ja eigentlich überall. Wir fragen uns nur, ob da irgendein System zu erkennen ist. Das ist nicht der Fall. Denn wenn die Fälligkeit der Jahresgebühren als Frist mit Dauer von 1 Tag angesehen wird (was laut Rechtssprechung so ist), damit R. 134 (1) anwendbar ist (wie oben...
  14. H

    R. 142(4) EPÜ und Prüfungsantrag

    Wenn schon das EPA "zwei erfahrene Fristberechner" dransetzt und das für den Anmelder günstigere Ergebnis nimmt, brauchen wir uns hierfür glaube ich nicht zu schämen :-)
  15. H

    R. 142(4) EPÜ und Prüfungsantrag

    Zum ersten Teil: Fraglich ist, ob R.131(4) überhaupt heranzuziehen ist, es fehlt nämlich das "Ereignis". "Ereignis kann eine Handlung oder ein Fristablauf sein.", R.131(2). Fälligkeit ist also anscheinend kein "Ereignis". Insofern sind R.51(1) und (2) in sich schlüssig. Fälligkeit am Ende...
  16. H

    Mündliche 'Verhandlung' im EP-Prüfungsverfahren

    So mache ich es auch immer. Bildet bei immer aber immer den Schlußabsatz :-), was Juristen in der Tat zur Weißglut bringt.
  17. H

    R. 142(4) EPÜ und Prüfungsantrag

    R. 51(1) stellt auf den "letzten Tag des Monats" als Fälligkeit ab. Sechs Monate ab Fälligkeit sind dann "der letzte Tag von dem Monat sechs Monate später. Daher Fälligkeit am 28. Februar (Ende Februar) ist Fristende 31. August (Ende August). Habe nochmal kräftig nachgelesen. Singer/Stauder...
  18. H

    R. 142(4) EPÜ und Prüfungsantrag

    Singer/Stauder Art. 86 Rn 22 bestätigt meine Auffassung. Fälligkeitstag wird der Tag der Wiederaufnahme. Dieser ist das Ereignis, ab dem die 6 Monate gerechnet werden. Also gilt R. 131(2), also ist das Fristende im Beispiel der 1.10. 24.00 Uhr. Läuft allerding schon die Nachfrist von 6 Monaten...
  19. H

    R. 142(4) EPÜ und Prüfungsantrag

    Singer/Stauder Art. 86 Rn 22 bestätigt meine Auffassung. Fälligkeitstag wird der Tag der Wiederaufnahme. Dieser ist das Ereignis, ab dem die 6 Monate gerechnet werden. Also gilt R. 131(2), also ist das Fristende im Beispiel der 1.10. 24.00 Uhr. Läuft allerding schon die Nachfrist von 6 Monaten...
  20. H

    R. 142(4) EPÜ und Prüfungsantrag

    Okay, also wird auf den Wiederaufnahmetag nur ein letzter möglicher Zahlungstag fingiert, allerdings NICHT (wie oben von mir angenommen) die Fälligkeit verschoben. In diesem Fall gilt dann R.131(2) nicht. Die Frist beginnt also schon am 1.4. 0.00 Uhr und läuft bis 30.09. Hast Du hierfür eine...
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