Nun, wie es geht, steht ja eigentlich überall. Wir fragen uns nur, ob da irgendein System zu erkennen ist. Das ist nicht der Fall.
Denn wenn die Fälligkeit der Jahresgebühren als Frist mit Dauer von 1 Tag angesehen wird (was laut Rechtssprechung so ist), damit R. 134 (1) anwendbar ist (wie oben...