Hmmm, schwierige Frage.
Wie gesagt denke ich nciht, dass irgendwelche Rechte AUS der Anmeldung bestehen beliben. Ein Recht, "als Bezugnahme zu dienen", ist meines Erachtens recht gekünstelt und ist wohl abzulehnen.
Kritischer ist aber meines Erachtens der Punkt bzgl. der Offenlegung.