Und ncoh einer...

Horst

*** KT-HERO ***
Sachverhalt:

A tätigt EP-Anmeldung am 14.12.07 (nach EPÜ2000).

B tätigt EP-Anmeldung am 2.1.08 (nach Beitritt Kroatien und Norwegen).

Beide Anmeldungen sind zufälligerweise identisch. Priojahr ist abgelaufen, keine Nachanmeldungen in Norwegen und Kroatien mehr für A möglich.

Bekommt B in Norwegen und Kroatien ein Patent? Die Antwort lautet mit Sicherheit "Ja".

Allerdings frage ich mich, wie das praktisch vor dem EPA abläuft. Muss B umwandeln? Oder bekommt er ein EP-Patent, wenn er vorab auf alle Benennungen außer Kroatien und Norwegen verzichtet?

Abwandlung:
Die Anmeldungen sind nicht identisch, sondern B hat noch ein erfinderisches Mehr drin.

Gibt es dann in diesem Fall noch zwei Anspruchsfassungen (eine für Norwegen und Kroatien, eine andere, auf das "Mehr" eingeschränktere für den Rest)?
 

Horst

*** KT-HERO ***
Anstöße schonmal vorab:

Nach DeltaPatents-ExamStyle C3-11 kriegt man kein EP-Patent mehr, die erste Anmeldung ist Stand der Technik auch für die Staaten, die noch gar kein Mitglied waren.

Also wäre danach Umwandlung geboten, sofern Norwegen und Kroatien das erlauben.

Sind Norwegen und Kroatien eigentlich EQE-relevant? Stand ist ja eigentlich 31.12.07 (also ohne Norwegen und Kroatien).
 

grond

*** KT-HERO ***
Horst schrieb:
Bekommt B in Norwegen und Kroatien ein Patent? Die Antwort lautet mit Sicherheit "Ja".

Allerdings frage ich mich, wie das praktisch vor dem EPA abläuft. Muss B umwandeln? Oder bekommt er ein EP-Patent, wenn er vorab auf alle Benennungen außer Kroatien und Norwegen verzichtet?
Die Bemerkung zu Deltapatents ignorierend, hätte ich meiner ersten Eingebung folgend gesagt, dass das ein Fall ist, in dem man unterschiedliche Anspruchssätze für unterschiedliche Länder hätte haben können (in dem Fall nix für alle alten EPÜ-Staaten und alles für HR und NO). Nach neuerlichem Lesen des Art. 54(3) muss aber die Anmeldung von A für B tödlich sein.

Demzufolge kann B aber auch nur ein Patent in HR und NO bekommen, wenn diese Länder eine entsprechende Reglung über Art. 135 (1) b) vorsehen, insofern würde ich das nicht als absolut sicher ansehen.

Sind übrigens HR und NO jetzt wirklich EPÜ-Staaten? War mir vollkommen entgangen...
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Horst schrieb:
Sind Norwegen und Kroatien eigentlich EQE-relevant? Stand ist ja eigentlich 31.12.07 (also ohne Norwegen und Kroatien).
Für DII könnte ich mir einen auf diese Staaten gerichteten Problemkreis vorstellen. Es war ja am 31.12.2007 klar, dass die beiden am nächsten Tag Mitglied werden.

Diese Deltapatents-Frage könnte aber auch schon in DI vorkommen, da es rechtlich ja nur darum geht, was passiert hinsichtlich Art. 54(3), wenn ein neuer Vertragsstaat hinzukommt. Das ließ sich aber mit dem EPÜ schon am 31.12.2007 genauso wie zum Prüfungszeitpunkt beantworten.
 

Horst

*** KT-HERO ***
Re: Und noch einer...

Die alte 54(3)-Regelung war ja eigentlich eine Doppelschutzklausel.

Wenn sie jetzt schon vereinfacht haben und 54(3) auch für solche schädlich ist, wo es gar keine Doppelschutzgefahr gibt (etwa weil nicht wirksam benannt), ist es ja auch nur konsequent, auch gleich keinen Unterschied mehr bzgl. Beitrittsdatum zu machen.

Etwas ungewöhnlich finde ich es aber schon, sind gleich zwei Schritte auf einmal. Das traut man einer Legislative gar nicht zu.
 
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