Soweit ich weiß, muss man die Prio schon beanspruchen. Es kann ja sein, dass die Basisanmeldung/-marke gar nicht priobegründend sein kann, weil es sich dabei nicht um eine erste Anmeldung handelt. Ich verstehe Art. 4 (2) PMMA so, dass man nicht die Abschrift nach Art. 4 D (3) PVÜ vorlegen muss...