Doch, da vor dem BPatG auch kein Vertretungszwang existiert.
Ganz im Gegenteil darf man für seinen Arbeitgeber nicht als Patentanwalt auftreten, selbst wenn man einer ist. Das klingt erstmal komisch, liegt aber daran, dass der Patentanwalt ein "unabhängiges Organ der Rechtspflege" ist und man...