Eigentlich brauchst Du die Entscheidung gar nicht, es reicht Art. 87 EPÜ:
"Jedermann, der [...] eine Anmeldung für ein Patent, ein Gebrauchsmuster oder ein Gebrauchszertifikat vorschriftsmäßig eingereicht hat, genießt für die Anmeldung derselben Erfindung zum europäischen Patent während einer...