Nach meinem Verständnis geht das in dieser Pauschalität nicht aus der Entscheidung hervor. Ich zitiere Seite 4, 3. Absatz dieser Entscheidung:
Hört sich für mich eher danach an, als wären die Unterlagen der Teilanmeldung nicht ausreichend bereinigt worden. Wenn für den Gegenstand der...