LightningDog1984
Schreiber
Hallo zusammen,
Ich bin momentan IP Manager (auch laut Arbeitsvertrag) und interessiere mich für die Ausbildung zum europäischen Vertreter. Im Rahmen meiner Tätigkeit koordiniere ich die Patentanmeldungen unseres Unternehmens, analysiere Prüfbescheide, kommuniziere mit den Patentanwälten, schreibe aber selber keine Patentanmeldungen oder Erwiderungen.
Mich beschäftigt die Frage, ob meine Zeit als IP Manager anrechenbar ist im Sinne der Anmeldungsbedingungen für die europäische Eignungsprüfung, bzw. ob ich mir die Zeit in irgendeiner Form "beglaubigen" lassen sollte, bevor ich in einigen Jahren dumm aus der Wäsche gucke weil ich es versäumt habe, die Zeit beglaubigen zu lassen. In diesem Artikel ist geschrieben: "Wird die dreijährige praktische Tätigkeit im Zusammenhang mit europäischen Patentanmeldungen und europäischen Patenten in einer Patentanwaltskanzlei absolviert, so muss sie unter der Aufsicht eines zugelassenen europäischen Vertreters erfolgen. Dies gilt jedoch nicht für eine praktische Tätigkeit in einem Unternehmen. Auch wenn dort kein zugelassener europäischer Vertreter tätig ist, wird die Praxiszeit anerkannt, wenn die Tätigkeit im Zusammenhang mit europäischen Patentanmeldungen und europäischen Patenten, beispielsweise vom Geschäftsführer oder einem Abteilungsleiter, beglaubigt wird." Für den letzten Satz finde ich in den "Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung für zugelassene Vertreter" keinen gleichlautenden Beleg. Nahe kommt dieser Behauptung vielleicht Art. 11 (2) a) ii): "während eines Zeitraums von mindestens drei Jahren auf Vollzeitbasis als Angestellte einer [...] juristischen Person [...] beschäftigt waren und für ihren Arbeitgeber vor dem EPA gemäß Artikel 133 Absatz 3 EPÜ gehandelt haben [...]". Nach Art. 133 Absatz 3 benötigt man allerdings eine Vollmacht nach Maßgabe der Ausführungsverordnung. Diese besitze ich allerdings nicht, ergo würde ich daraus schließen, dass ich nicht zur europäischen Eignungsprüfung zugelassen werden würde.
Mir ist klar, dass die Prüfung eine der schwersten Abschlussprüfungen überhaupt ist und es allein aus diesem Gesichtspunkt ratsam ist, intensiv Kontakt zu Patenten zu haben - ich frage mich aber, ob ich dies auch aus meiner jetzigen Position bewerkstelligen könnte. Unser Unternehmen hat eine dezidierte Patentabteilung mit ausgebildeten Patentanwälten und Patentfachangestellten. Diese sitzen aber (zu) weit entfernt von meinem Arbeits- und Wohnort, sodass eine Zusammenarbeit nur online möglich wäre.
Gibt es hier womöglich jemanden, der in einer ähnlichen Situation gewesen ist? Vielen Dank!
Ich bin momentan IP Manager (auch laut Arbeitsvertrag) und interessiere mich für die Ausbildung zum europäischen Vertreter. Im Rahmen meiner Tätigkeit koordiniere ich die Patentanmeldungen unseres Unternehmens, analysiere Prüfbescheide, kommuniziere mit den Patentanwälten, schreibe aber selber keine Patentanmeldungen oder Erwiderungen.
Mich beschäftigt die Frage, ob meine Zeit als IP Manager anrechenbar ist im Sinne der Anmeldungsbedingungen für die europäische Eignungsprüfung, bzw. ob ich mir die Zeit in irgendeiner Form "beglaubigen" lassen sollte, bevor ich in einigen Jahren dumm aus der Wäsche gucke weil ich es versäumt habe, die Zeit beglaubigen zu lassen. In diesem Artikel ist geschrieben: "Wird die dreijährige praktische Tätigkeit im Zusammenhang mit europäischen Patentanmeldungen und europäischen Patenten in einer Patentanwaltskanzlei absolviert, so muss sie unter der Aufsicht eines zugelassenen europäischen Vertreters erfolgen. Dies gilt jedoch nicht für eine praktische Tätigkeit in einem Unternehmen. Auch wenn dort kein zugelassener europäischer Vertreter tätig ist, wird die Praxiszeit anerkannt, wenn die Tätigkeit im Zusammenhang mit europäischen Patentanmeldungen und europäischen Patenten, beispielsweise vom Geschäftsführer oder einem Abteilungsleiter, beglaubigt wird." Für den letzten Satz finde ich in den "Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung für zugelassene Vertreter" keinen gleichlautenden Beleg. Nahe kommt dieser Behauptung vielleicht Art. 11 (2) a) ii): "während eines Zeitraums von mindestens drei Jahren auf Vollzeitbasis als Angestellte einer [...] juristischen Person [...] beschäftigt waren und für ihren Arbeitgeber vor dem EPA gemäß Artikel 133 Absatz 3 EPÜ gehandelt haben [...]". Nach Art. 133 Absatz 3 benötigt man allerdings eine Vollmacht nach Maßgabe der Ausführungsverordnung. Diese besitze ich allerdings nicht, ergo würde ich daraus schließen, dass ich nicht zur europäischen Eignungsprüfung zugelassen werden würde.
Mir ist klar, dass die Prüfung eine der schwersten Abschlussprüfungen überhaupt ist und es allein aus diesem Gesichtspunkt ratsam ist, intensiv Kontakt zu Patenten zu haben - ich frage mich aber, ob ich dies auch aus meiner jetzigen Position bewerkstelligen könnte. Unser Unternehmen hat eine dezidierte Patentabteilung mit ausgebildeten Patentanwälten und Patentfachangestellten. Diese sitzen aber (zu) weit entfernt von meinem Arbeits- und Wohnort, sodass eine Zusammenarbeit nur online möglich wäre.
Gibt es hier womöglich jemanden, der in einer ähnlichen Situation gewesen ist? Vielen Dank!