Wir haben die D-Trust UPC Karte. Funktioniert problemlos in jeder Hinsicht.
funktioniert die Luxtrust-Karte auf zum Signieren von Dokumenten für das Bundespatentgericht? Hat das Jemand getestet?
Zumindest im Hinblick auf DPMAdirektPro können laut
DPMA im Moment nur Karten von deutschen Anbietern verwendet werden. Deswegen haben wir die D-Trust-Karte gekauft. LuxTrust ist jedoch, wie der Name vermuten lässt, ein Anbieter aus Luxemburg. Ich denke, dass das Anbringen einer qualifizierten elektronischen Signatur mit der Karte in jedem Fall funktionieren wird. Und ich vermute weiterhin, dass es sich bei der genannten Einschränkung um eine rein technisch bedingte handelt, in rechtlicher Hinsicht geht weder aus der
Seite des BPatG noch z.B. aus der BGH/BPatGERVV eine Einschränkung auf deutsche Anbieter hervor. Somit kann ich mir nicht vorstellen, dass das BPatG Dokumente mit qualifizierter Signatur eines ausländischen Kartenanbieters ablehnt, solange sie die Signatur prüfen können. Und das tut meines Wissens nach das PDF-Programm mit dem man das Dokument öffnet. Wüsste also nicht, warum das nicht funktionieren sollte.
Wir haben das schon praktiziert, einen PDF-Schriftsatz mit Adobe Acrobat und der UPC-Karte qualifiziert signiert und per eBO ans BPatG geschickt.