Eine Frage treibt mich um: Mal angenommen, der Lastschrifteinzug der Bundeskasse Weiden für die Jahresgebühren eines Patents beim DPMA von einem privaten Girokonto wäre am 11.01.2024 mangels Deckung gescheitert. Der Betrag wird dann, wie in solchen Fällen üblich, seitens der Bank wieder gutgeschrieben.
Grundsätzlich Frage: Gibt es bei der Bundeskasse Weiden einen Standard-Geschäftsgang für solche Geschäftsvorfälle – von der Kfz-Steuer bis zum DPMA?
a) Nachricht abwarten, oder
b) ist es sinnvoll, umgehend händisch mit den übermittelten Kontodaten der Bundeskasse und dem Verwendungszweck (Kassenzeichen) die Zahlung nachzuholen?
Oder versucht die Bundeskasse zu einem späteren Zeitpunkt automatisch einen weiteren Versuch per Lastschrift, sodass a) eher kontraproduktiv wäre?
Bei der Kfz-Steuer, die auch über die Bundeskasse eingezogen wird, ruht nach einem fehlgeschlagenen Lastschriftversuch das Einzugsverfahren und muss beim Zoll neu beantragt werden. Ist das beim DPMA auch so?
Die Fälligkeit der Jahresgebühren wäre 31.12.2023. Dass eine Verspätungsgebühr gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 PatKostG zum Tragen kommt, sehe ich nicht.
Grundsätzlich Frage: Gibt es bei der Bundeskasse Weiden einen Standard-Geschäftsgang für solche Geschäftsvorfälle – von der Kfz-Steuer bis zum DPMA?
a) Nachricht abwarten, oder
b) ist es sinnvoll, umgehend händisch mit den übermittelten Kontodaten der Bundeskasse und dem Verwendungszweck (Kassenzeichen) die Zahlung nachzuholen?
Oder versucht die Bundeskasse zu einem späteren Zeitpunkt automatisch einen weiteren Versuch per Lastschrift, sodass a) eher kontraproduktiv wäre?
Bei der Kfz-Steuer, die auch über die Bundeskasse eingezogen wird, ruht nach einem fehlgeschlagenen Lastschriftversuch das Einzugsverfahren und muss beim Zoll neu beantragt werden. Ist das beim DPMA auch so?
Die Fälligkeit der Jahresgebühren wäre 31.12.2023. Dass eine Verspätungsgebühr gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 PatKostG zum Tragen kommt, sehe ich nicht.