Wieso? Ich kenne jetzt nicht alle nationalen Regelungen, aber §6 (1) 1 IntPatÜG bezieht sich z.B ausdrücklich auf Art. 52-57 EPÜ, so dass wohl auch eine ältere EP-Anmeldung, die nur FR benennt, für den DE-Teil eines EP-Patents, welches unter das EPÜ2000 fällt, Nichtigkeitsgrund sein könnte. Hier...