wieder mal...London Agreement

Ah-No Nym

*** KT-HERO ***
nach noch nicht bestätigten Infos sollen die Franzosen die Urkunde am 28.01. an die französische Botschaft Berlin geschickt und gestern dann an das deutsche Außenministerium übergeben haben... ist das jetzt eine Hinterlegung ???

wenn ja, tritt das Abkommen wohl am 01. Mai 2008 in Kraft....

wer ebenfalls infos hat, bitte melden....

Ah-No Nym
 

Ah-No Nym

*** KT-HERO ***
etwas offizieller:

vom Bundesverband der Patentanwälte:

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Inkrafttreten des Londoner Protokolls
voraussichtlich zum 30. April 2008

Inkrafttreten des Londoner Protokolls

Aufgrund aktueller Informationen gibt der Bundesverband hiermit bekannt, dass das Londoner Protokoll voraussichtlich am 30. April 2008 in Kraft treten wird.

Die Ratifikationsurkunde Frankreichs wurde am 28. Januar 2008 von Frankreich aus an die französische Botschaft nach Berlin gesandt. Von dort aus wird die französische Ratifikationsurkunde direkt an das deutsche Außenministerium zur Hinterlegung weitergeleitet. Drei Monate nach der Hinterlegung tritt das Londoner Protokoll in Kraft. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist somit aller Voraussicht nach der 30. April 2008.

29. Januar 2008

Peter Wilhelm

Präsident
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Anmerkung: Das Abkommen tritt am ersten Tag des vierten Monats nach der Hinterlegung in Kraft.... das sollte dann doch der 01. Mai sein und nicht der 30. April.... oder hab ich jetzt die Frist falsch berechnet ????

Ah-No Nym
 

conseil

Schreiber
Ich habe heute auch aus dem BMJ erfahren, dass die Ratifikationsurkunde gestern hinterlegt wurde. Demnach tritt das London Agreement am 01.05.08 in Kraft.


In Deutschland gibt es jetzt aber noch ein kleines Problem, von dem ich nicht weiß, ob es schon repariert wurde:

Einerseits wurde beschlossen (BGBL 2003, Teil II, Seite 1666):

"Dem in London am 17.10.2000 ... unterzeichneten Uebereinkommen ... wird zugestimmt." "Der Tag, an dem das Uebereinkommen nach seinem Artikel 6 Abs. 1 ... in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen".

Demnach tritt das Londoner Uebereinkommen in Deutschland (unter den Annahme dass gestern hinterlegt wurde) am 01.05.2008 (automatisch) in Kraft.

Andererseits wurde (am gleichen Tag) beschlossen (BGBL 2003, Teil I, Seite 2470):

"Artikel II Paragraph 3 des Gesetzes über das internationale Patentübereinkommen .... wird aufgehoben." "Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des vierten Kalendermonats in Kraft, der auf das Inkrafttreten des Uebereinkommens vom 17.10.2000 über die Anwendung ... folgt. das Bundesministerium der Justiz gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt".

Diese Formulierung bedeutet, dass Artikel II Paragraph 3 des Gesetzes über das internationale Patentübereinkommen, der vorschreibt, dass eine Uebersetzung einzureichen ist, erst am 01. September 2008 (dem 4. Monat nach dem 1. Mai (dem Tag des Inkrafttretens)) außer Kraft tritt, was dem o.g. Gesetz (BGBL 2003, Teil II, Seite 1666) wiederspricht.

Insgesamt bedeutet das, dass derzeit ein Gesetz in Deutschland besagt, dass ab dem 01.05.08 keine Uebersetzung mehr erforderlich ist, und dass ein anderes Gesetz derzeit vorschreibt, dass noch bis 01.09.08 eine Uebersetzung einzureichen ist. Beides kann offensichtlich nicht gleichzeitig gelten. Dumm gelaufen ....

Hat dazu jemand neuere Informationen ?
 

Ah-No Nym

*** KT-HERO ***
Noch eine andere Frage:

auf

http://www.epo.org/patents/law/legislative-initiatives/london-agreement/status_de.html

gibts es ja den (nicht ganz) aktuellen Status hinsichtlich der Ratifizierung/Beitritt der einzelnen EPÜ-Länder.

Wo finde ich denn Infos drüber, welches Land für welche Amtssprache votiert hat ? Ich hatte so im Hinterkopf, dass sich wohl bislang alle Nichtamtssprachenländer für Englisch entschieden haben, wobei Kroatien oder so aller drei Amtssprachen akzeptiert.... ich weiss aber nicht mehr, woher ich diese Info hatte.

Irgendein Link oder Detailinfos hierzu verfügbar ????

Danke

Ah-No Nym
 

Gunk

SILBER - Mitglied
conseil schrieb:
Ich habe heute auch aus dem BMJ erfahren, dass die Ratifikationsurkunde gestern hinterlegt wurde. Demnach tritt das London Agreement am 01.05.08 in Kraft.


In Deutschland gibt es jetzt aber noch ein kleines Problem, von dem ich nicht weiß, ob es schon repariert wurde:

Einerseits wurde beschlossen (BGBL 2003, Teil II, Seite 1666):

"Dem in London am 17.10.2000 ... unterzeichneten Uebereinkommen ... wird zugestimmt." "Der Tag, an dem das Uebereinkommen nach seinem Artikel 6 Abs. 1 ... in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen".

Demnach tritt das Londoner Uebereinkommen in Deutschland (unter den Annahme dass gestern hinterlegt wurde) am 01.05.2008 (automatisch) in Kraft.

Andererseits wurde (am gleichen Tag) beschlossen (BGBL 2003, Teil I, Seite 2470):

"Artikel II Paragraph 3 des Gesetzes über das internationale Patentübereinkommen .... wird aufgehoben." "Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des vierten Kalendermonats in Kraft, der auf das Inkrafttreten des Uebereinkommens vom 17.10.2000 über die Anwendung ... folgt. das Bundesministerium der Justiz gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt".

Diese Formulierung bedeutet, dass Artikel II Paragraph 3 des Gesetzes über das internationale Patentübereinkommen, der vorschreibt, dass eine Uebersetzung einzureichen ist, erst am 01. September 2008 (dem 4. Monat nach dem 1. Mai (dem Tag des Inkrafttretens)) außer Kraft tritt, was dem o.g. Gesetz (BGBL 2003, Teil II, Seite 1666) wiederspricht.

Insgesamt bedeutet das, dass derzeit ein Gesetz in Deutschland besagt, dass ab dem 01.05.08 keine Uebersetzung mehr erforderlich ist, und dass ein anderes Gesetz derzeit vorschreibt, dass noch bis 01.09.08 eine Uebersetzung einzureichen ist. Beides kann offensichtlich nicht gleichzeitig gelten. Dumm gelaufen ....

Hat dazu jemand neuere Informationen ?
Wie eine Nachfrage bei der zuständigen Stelle des DPMA ergeben hat, ist man sich dort zumindest des Problems bewusst.
 

PHOSITA

SILBER - Mitglied
Hallo!
Ich habe mir die Sache jetzt auch mal angesehen - das ist ja wirklich interessant.

Was sagt Ihr Euren Mandanten denn nun, wenn sie fragen, ob sie für DE eine Übersetzung anfertigen lassen müssen?
 

Lysios

*** KT-HERO ***
greenhorn schrieb:
Was sagt Ihr Euren Mandanten denn nun, wenn sie fragen, ob sie für DE eine Übersetzung anfertigen lassen müssen?
Wohl, das was heute an die VPP-Mitglieder per Mail verschickt wurde?

"Nach Auskunft des BMJ handelt es sich um einen Redaktionsfehler des damaligen Gesetzgebers. Eigentlich gewollt war der Wegfall des Übersetzungserfordernisses gleichzeitig mit Inkrafttreten des Londoner Abkommens. Derzeit arbeite das BMJ an einer Lösung, die sicherstellt, dass das Übersetzungserfordernis nach deutschem Recht zum Inkrafttreten des Londoner Protokolls am 01.05.2008 entfällt."
 

grond

*** KT-HERO ***
Lysios schrieb:
"Nach Auskunft des BMJ handelt es sich um einen Redaktionsfehler des damaligen Gesetzgebers.
Witzig, wie da ein Anonymus hervorheben will, dass er nicht beteiligt war und somit den Fehler nicht zu verantworten hat. Gesetzgeber ist aber in Deutschland der Bundestag, da hatten also ein paar mehr Leute/Parteien Gelegenheit, draufzuschauen... :)
 

Joerch

SILBER - Mitglied
Lysios schrieb:
greenhorn schrieb:
Was sagt Ihr Euren Mandanten denn nun, wenn sie fragen, ob sie für DE eine Übersetzung anfertigen lassen müssen?
Wohl, das was heute an die VPP-Mitglieder per Mail verschickt wurde?

"Nach Auskunft des BMJ handelt es sich um einen Redaktionsfehler des damaligen Gesetzgebers. Eigentlich gewollt war der Wegfall des Übersetzungserfordernisses gleichzeitig mit Inkrafttreten des Londoner Abkommens. Derzeit arbeite das BMJ an einer Lösung, die sicherstellt, dass das Übersetzungserfordernis nach deutschem Recht zum Inkrafttreten des Londoner Protokolls am 01.05.2008 entfällt."
Na hoffentlich...diese Übersetzungen vom italienischen Englisch ins Deutsche lassen einem ja die Haare zu Berge stehen. Obwohl die taiwanesischen sind noch schlimmer...
 
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