Anmeldung beim Patentamt

Ally McBeal

Vielschreiber
Ich habe mal ne Frage zur Anmeldung bei Ausbildungsbeginn:

In der PaAPrVO §2 (2) 3. steht, dass man dem Patentamt Bescheinigungen der wissenschaftlichen Hochschulen über besuchte Vorlesungen oder Übungen bei der Anmeldung zur Ausbildung schicken muß. Heisst das, dass man sämtliche Scheine aus 5 Jahren Studium da mitschickt oder reicht ein Wisch von der Uni, dass man die üblichen Vorlesungen besucht hat, die dann explizit genannt werden oder kann ich das ignorieren, da ich ja das Diplomszeugnis mitschicke und das bekommt man ja schlecht, ohne dass man Vorlesungen besucht hat?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
 

arcd007

*** KT-HERO ***
Hi,

Du mußt nicht die ganzen Scheine mitschicken...wäre ja Wahnsinn...
Im Übrigen hilft bei solchen Fragen auch einfach das DPMA weiter...Anruf genügt. Die sind nett und freundlich und helfen gerne weiter.

Ciao

arcd007
 

Kask

GOLD - Mitglied
Guten Morgen,

bei mir hieß es auf Nachfrage, es müßte das gesamte Studienbuch in Kopie mitgeschickt werden. Das habe ich dann auch getan, und die Kopien kamen unbesehen zurück...

Ich glaube fast, es reicht, nur das Zeugnis vorzulegen ;-0 Nur lieber das Augenmerk auf die Bescheinigung über die praktische Tätigkeit richten!

Gruß
Kask
 

paule

BRONZE - Mitglied
Ich kenne die Nummer mit dem Studienbuch für Leute mit eher zweifelhaften Studiengängen - z.B. Wirtschaftsingenieur, Mathematiker. Solche Kandidaten müssen belegen, dass ihr Studium innerhalb der Möglichkeiten, die das Studium an sich bietet, eine technische Ausrichtung hatte, was durch eine große Zahl von "technischen" Scheinen belegt werden kann. "Klassische" Diplome wir Maschinenbau, Physik etc. sollten auch ohne Studienbuch ausreichen.
 

Ally McBeal

Vielschreiber
Ja, die sind echt voll nett! Habe da angerufen, sehr freundlich.... und jetzt habe ich gleich noch 2 Fragen:
  • Hat jemand nen Wortlaut von dem, was da drin stehen muß in dieser Erklärung über praktische-technische Fähigkeiten?
  • Kann mir jemand Bücher empfehlen, die man schonmal lesen kann, wenn man demnächst seine Ausbildung beginnt, sowas wie "Patent Attorney for Dummies"? Möchte da nicht völlig unbeleckt nach Hagen gehen....
Grüße, Ally
 

grond

*** KT-HERO ***
Ally McBeal schrieb:
- Kann mir jemand Bücher empfehlen, die man schonmal lesen kann, wenn man demnächst seine Ausbildung beginnt, sowas wie "Patent Attorney for Dummies"? Möchte da nicht völlig unbeleckt nach Hagen gehen....
Hagen hat mit Patentrecht nichts zu tun, daher brauch man da kein Vorwissen. Und bloß nicht von den Strebern ins Bockshorn jagen lassen, die gleich beim ersten Mal das TaBu nach Hagen mitschleppen und schon wunder was über das wilde Patentwesen erzählen können... :)

Grundsätzlich sollte sich aber eine brauchbare Einführung ins Patentwesen in einer gut sortierten Buchhandlung finden lassen. Am besten etwas nehmen, was sich an den Naturwissenschaftler/Ingenieur und damit an den potentiellen Erfinder richtet, das sollte erst einmal einfach genug sein.
 

Gunk

SILBER - Mitglied
Ally McBeal schrieb:
- Hat jemand nen Wortlaut von dem, was da drin stehen muß in dieser Erklärung über praktische-technische Fähigkeiten?
Einen Wortlaut kann Dir hier wohl keiner sagen, da der von der Tätigkeit abhängt. Aus der Erklärung muss sich halt ergeben, dass

  • Die Tätigkeit mindestens ein Jahr Vollzeit (oder entsprechend länger, wenn keine Vollzeitstelle) war
  • Dass die Tätigkeit praktisch-technisch war. Bei mir (Physik-Promotion) standen da halt dann die verschiedenen Dinge drin, die ich so gemacht habe: Herstellung von Proben, Vermessung der Proben mit optischen und elektrischen Messungen, Aufbau neuer Versuchanordnungen, ....dies hängt aber natürlich von der jeweils ausgeübten Tätigkeit ab.
Gunk
 
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