
Zulassungen zum Patentanwalt
Mit dem Bestehen der deutschen Patentanwaltsprüfung darf ein Absolvent zunächst den Titel Patentassessor(in) tragen. Erst mit der zu beantragenden Zulassung zum Patentanwalt und einem entsprechenden Eintrag im Patentanwaltsregister wird der Absolvent zum/zur Patentanwalt/Patentanwältin. Allerdings lassen … [Mehr]