Vom 4. bis 7. Juni 2018 fand die schriftliche Patentanwaltsprüfung erstmals nach der neuen „Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Patentanwälte“ (PatAnwAPrV) statt. Die Prüfung umfasste vier Klausuren an vier aufeinanderfolgenden Tagen, wobei die Klausuren „Technische Schutzrechte“, „Nichttechnische Schutzrechte“, „Rechtspraxis 1“ und „Rechtspraxis 2“ zum Inhalt hatten. Die mittlerweile seitens des DPMA veröffentlichten Klausuren stehen in der Rubrik Downloads zum Herunterladen bereit.
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