Marc N. Zeichen
*** KT-HERO ***
Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrung mit den Erfolgsaussichten eines Antrags auf Verbleib im/Rückkehr ins schriftliche Verfahren, nachdem eine Ladung zur mündlichen Verhandlung (vor der Einspruchsabteilung oder Beschwerdekammer) ergangen ist?
Falls ja, welche Art von Begründungen werden evtl. akzeptiert?
hat jemand Erfahrung mit den Erfolgsaussichten eines Antrags auf Verbleib im/Rückkehr ins schriftliche Verfahren, nachdem eine Ladung zur mündlichen Verhandlung (vor der Einspruchsabteilung oder Beschwerdekammer) ergangen ist?
Falls ja, welche Art von Begründungen werden evtl. akzeptiert?