DE Zulassung als Kandidat mit FH Master

Horst

*** KT-HERO ***
Es ist immer wieder interessant, wie wir Forumsteilnehmer auf die nur zwei Buchstaben FH anspringen, als ob man ein Stück Fleisch in ein Haifischbecken wirft.

Ich wage mal, die folgende Frage in den Raum zu stellen: Warum ist das so ?

Ich denke, es liegt daran, dass es für mich (und augenscheinlich einige andere auch) wenig Schlimmeres gibt als Gleichmacherei. Als Kandidat braucht man einen Universitätsabschluss, und das ist auch gut so. Wer keinen hat, wird kein Kandidat. Das ist nicht nur sehr einfach, sondern auch sehr erfrischend, da eine gewisse Leistung zur Zulassung gefordert wird. Leider ist das Negieren von Leistung aber sehr populär geworden. Ein Umstand, der mir auf die Nerven geht, da Leistung naturgemäß eher belohnt werden sollte.

Ein Fachholschulabschluss ist kein Universitätsabschluss. Eine klare Linie, genau wie ein Bachelor kein Master ist (vielleicht für einige eher einzusehen?). Die Kandidatenzulassung zieht diese Linie. Jeder kann diese Linie überschreiten, indem er eine Leistung erbringt. Wer sie nicht überschreitet, weil er nicht konnte oder wollte, soll sich dann nicht beschweren oder behaupten, er habe sie dennoch erbracht. Wer die Leistung erbringt, kann zu Recht stolz darauf sein.

Gleichmacherei zerstört für viele die eigene erbrachte Leistung. Ich denke daher rührt die Allergie gegen die am Anfang erwähnten zwei Buchstaben. Denn die direkte Zulassung von Kandidaten mit einem FH-Abschluss wäre wieder ein Stück Gleichmacherei.

Konstruktive Für und Wider zu der obigen Meinung nehme ich gerne entgegen.
 
G

Gast999

Guest
Horst: Selbst ich widerspreche Dir nicht, aber wenn du den Thread genau gelesen hättest, wüsstest Du, dass es darum ging, wie arrogant die Aussagen einiger zu diesem Thema hier sind und auch in anderen Threads waren. Die ursprüngliche Anfrage war: Kann man als Master FH die Ausbildug machen? Antwort: Nein

Damit müssten doch alle Probleme beseitigt sein. es scheint aber einige zu geben, die sich dann noch sinnlos ausk.. müssen (Entschuldigung).

Warum sollte jemand, der 8 bzw. 10 Jahre im IP-Bereich gearbeitet hat, dann die Prüfung schreibt aber ein schlechterer PA als ein Uni-Absolvent sein? Er hat sich doch bewährt. wäre er nicht geeignet, würde er doch die Prüfung nicht schaffen, zumindets anch der Logik eines der huier Anwesenden müsste das meiner meinung nach so sein.
 

Horst

*** KT-HERO ***
Richtig, ich stimme Dir auch zu. Ich wollte ja auch nur mal den Grund hinterleuchten, warum einige Leute es nicht lassen können, ihre Meinungen zur FH immer so "direkt" zu äußern.

Weiterhin ging es mir nur um die Kandidatenzulassung direkt, d.h. nach Studium oder Promotion. Sogenannte "lange" Wege zu beschreiten ist doch legitim und steht dem Leistungsgedanken auch nicht entgegen. Genauso wie man mit einem Bachelor sechs Jahre zur EPA-Prüfung braucht. Die Gesamtleistung, wenn man es so nennen mag, ist dann durchaus anerkennenswert.
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Ovidirgil schrieb:
grond schrieb:
Ich habe z.B. in meinem technischen Studium die Erfahrung gemacht, dass die Guten unter den Kommilitonen in ihrer Freizeit nicht über den Gegenstand ihres Studiums reden, sondern nur die Langweiler.
Korrekt, aber unvollständig. Korrekt, was die "Guten" anbetrifft. Aber die "Sehr Guten" reden wiederum ausschließlich über ihr Studium. Meistens zwar mit sich selbst, aber manchmal auch mit anderen "Sehr Guten". Das sind dann die, die später Prof werden.
... was rein logisch nicht ausschließt, dass sie trotzdem Langweiler sind - das soll's ja sogar unter Professoren geben ;-)

@ gast pa: Vielen Dank für Ihr Interesse. Sie können mich gerne per persönlicher Nachricht kontaktieren (Button "pn" am Fuß des Postings oder über mein Benutzer-Profil).
 
P

Peter

Guest
Ich möchte mal anmerken:
Bei uns hier, gibt es ein Internationales Hochschulinstitut, das hat 4 Partnerhochschulen, darunter 2 Unis in Polen und Tschechien, die TU Freiberg und die HS Zi/Gr (FH). Das Internationale Hochschulinstitut hat seinen Sitz in der gleichen kleinen Stadt wo auch die Hs Zi/gr ist. Entfernung ca. 200m.
Dort wird nur ins Hauptstudium Immatrikuliert! Vorraussetzung ist ein Abgeschlossens FH Vordiplom (bei einer Partnerhochschule ohne Eignungsprüfung(Hs Zi/gr (FH) ist eine Partnerhochschule), sonst mit Eignungsprüfung. Studieren kann man BWL, Wingwesen, Umwelttechnik. Ich denke Umwelttechnik ist ein rein technisch- naturwissenschaftlicher Studiengang. Aber der Kern ist: Es wird für alle Studiengänge ein UNIVERSITÄTS DIPLOM verliehen. Im weiteren werden die Lehrveranstaltungen zum überwiegenden Teil (ca. 90-95%) von Professoren und Dozenten der Hochschule Zittau/Görlitz (FH) (HS Zi/Gr) gehalten. Diese Lehrveranstaltungen sind denen der entsprechenden Studiengänge an der FH inhaltlich völlig gleich. Ein Teil findet auch mit den FH Studenten zusammen statt. wer nicht glaubt, kann sich selbst überzeugen www.ihi-zittau.de
Soviel dazu, dass FH absolventen hier ja scheinbar um Welten schlechter gestellt werden als UNI-Absolventen. Das Beispiel zeigt, das die Ausbildung qualitativ keinen Unterschied aufweisen muss. Manche Leute von euch PAs sollten sich dringend mal wegen Minderwertigkeitskomplexen psychologisch behandeln lassen. Ich sage nur: Herzlich Willkommen in der Realität!
 
G

GAST_DELETE

Guest
Es ist doch nur noch eine Frage der Zeit, bis sich die FH-Absolventen den Zugang nach §7 PatAnwO erstritten haben werden. Siehe dazu den interessanten Artikel zur Ausbildung in der Festschrift zum 50 jährigen Jubiläum des VPP.
 

Kandit

Schreiber
Gast schrieb:
Es ist doch nur noch eine Frage der Zeit, bis sich die FH-Absolventen den Zugang nach §7 PatAnwO erstritten haben werden. Siehe dazu den interessanten Artikel zur Ausbildung in der Festschrift zum 50 jährigen Jubiläum des VPP.
Hat sich hier denn bereits ein Rechtsstreit eingestellt? Immerhin ist der vorangestellte Post ein paar Jahre alt...

Gibt es hier Neuerungen?
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Kandit schrieb:
Gibt es hier Neuerungen?
Das Ganze wird derzeit noch intensiv diskutiert. Siehe hier:
http://www.dpma.de/amt/ausbildung/patentanwaltsausbildung/ausbildungsweg/wissenschaftlichehochschule/index.html

Es gibt aber starke Stimmen und Indizien, dass ein Master von einer FH nicht anerkannt werden soll (wenn ich mich recht erinnere gab es dazu dieses Jahr einen Bericht von Fitzner im Kammerrundschreiben). Zumindest müsste dafür jedenfalls die Patentanwaltsordnung geändert werden, da eine FH nicht als wissenschaftliche Hochschule i.S.v. § 6 Abs. 1 PAO gilt.
 

MPS

GOLD - Mitglied
Ist ja mal wieder typisch für unseren Berufsstand. Jeder Tierpfleger im Zoo kennt das : man wirft den Raubtieren ein Stück Fleisch in den Käfig (oder den Patentanwälten ein Reizwort auf den Bildschirm) und schon geht die endlose Streiterei los, noch lange nachdem einer der Wölfe das Fleisch längst verspeist hat.
 
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